Förderung von Biokraftstoffen

Foto: FNR e.V.

Den heutigen Rahmen für die Förderung von Biokraftstoffen in Deutschland bildet die EU-Richtlinie "Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" aus dem Jahr 2003. Mit dieser Richtlinie wurden Richtwerte für Mindestanteile an Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt beschlossen. Ziel ist es, die Markteinführung von Biokraftstoffen zu fördern, um einen neuen Absatzmarkt für landwirtschaftliche Rohstoffe zu schaffen und eine Emissionsminderung speziell im Verkehrssektor zu erzielen.

Bis zum Jahr 2004 waren reine Biokraftstoffe in Deutschland vollständig von der Mineralölsteuer befreit. Mischungen von Biokraftstoffen mit fossilen Kraftstoffen wurden dagegen entsprechend dem fossilen Kraftstoff besteuert. Ab dem Jahr 2004 wurden auch mit fossilen Kraftstoffen vermischte Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit.

Seit August 2006 wird im Rahmen des neuen Energiesteuergesetzes die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe schrittweise reduziert. Die Besteuerung von reinen Biokraftstoffen steigt bis 2015 auf das Niveau der bisherigen Mineralölsteuer. Beimischungen von Biodiesel und Bioethanol werden seit Januar 2007 voll besteuert. Es gibt allerdings Ausnahmen: In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben bis 2015 steuerbegünstigt, ebenso synthetische Biokraftstoffe (BtL) und Bioethanol als Reinkraftstoff (E85).

An Stelle der steuerlichen Förderung ist seit Januar 2007 das Ordnungsrecht getreten. Das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen, bezogen auf die jährliche Gesamtabsatzmenge eines Unternehmens an Otto- und Dieselkraftstoff, in Verkehr zu bringen (Biokraftstoffquote). Ab 2007 müssen dem fossilen Diesel 4,4 % Biodiesel und dem fossilen Ottokraftstoff, d.h. dem Benzin, 1,2 % Bioethanol beigemischt werden. Die Biokraftstoffquote steigt bis 2015 auf insgesamt 8 % Anteil von Biokraftstoffen in konventionellem Otto- und Dieselkraftstoff.

Über die steuerlichen Rahmenbedingungen hinaus fördert die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) den Einsatz von Biokraftstoffen im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) über die Fördermaßnahmen "Biokraftstoffe in der Landwirtschaft" sowie das Markteinführungsprogramm "Nachwachsende Rohstoffe". Durch einen Zuschuss wird die Errichtung oder Umrüstung mobiler und stationärer Eigenverbrauchstankstellen (EVT) auf Pflanzenöl- bzw. Biodiesel in der Land- und Forstwirtschaft sowie in umweltsensiblen Bereichen (u.a. Unternehmen der Bau- und Kommunalwirtschaft, Verkehrssektor) gefördert.

 

Weitere Informationen:

Förderung von Biokraftstoffen und Nachwachsenden Rohstoffen: http://www.bio-kraftstoffe.info 

Bundesfinanzministerium: Monatsbericht Februar 2008

Die Förderung von Biokraftstoffen seit 2004

Dateien:
BMF_Foerderung_Biokraftstoffe.pdf