Übersicht über die Gesetze des Bundes zu Erneuerbaren Energien

Übersicht über die Gesetze des Bundes zu Erneuerbaren Energien

Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die aktuellen Gesetzesgrundlagen.  

 

Erneuerbarer Strom

Das wichtigste Förderinstrument zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Betreibern entsprechender Anlagen die Abnahme ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährte Vergütung sichert bei gut geplanten und optimal betriebenen Anlagen die Refinanzierung der Investition und eine angemessene Rendite. Regelmäßige Erfahrungsberichte des Bundesumweltministeriums sind die Grundlage für eine Anpassung des Gesetzes an die Marktentwicklung.

EEG-Erfahrungsbericht 2011 des Bundesumweltministeriums:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47476/4596/

Der Bundestag hat im Juni 2011 die Novellierung der seit dem 01. Januar 2009 geltenden Fassung des EEG beschlossen. Die Vergütungssätze und Rahmenbedingungen wurden grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung des EEG tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

Informationen des Bundesumweltministeriums und häufig gestellt Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012:
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_informationen_faq_bf.pdf

Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab dem 01. Januar 2012 geltenden Fassung:
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, gültig vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011):
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40508/
 

 

Erneuerbare Wärme  

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt zunächst nur für Neubauten. Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärme- und Kälteenergiebedarf – abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil mit erneuerbaren Energiequellen decken:

  • bei Nutzung von Solarthermie zu mindestens 15 Prozent,
  • bei Nutzung von Biogas zu mindestens 30 Prozent und
  • bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (z.B. Wärmepumpen) sowie fester und flüssiger Biomasse (z.B. Holzpellets oder Pflanzenöl) zu mindestens 50 Prozent.

Bundesländer können eigene, über die Vorgaben des EEWärmeG hinausgehende Gesetze erlassen.

Mit der Novellierung des bundesweiten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zum 01. Mai 2011 gilt eine Nutzungspflicht auch im Falle einer grundlegenden Renovierung, allerdings nur bei Gebäuden, deren Eigentümer die öffentliche Hand ist. Dadurch sollen beispielsweise Schulen oder Rathäuser eine Vorbildfunktion einnehmen.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, gültig ab 01. Mai 2011):
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40512/

Fragen und Antworten zum Wärmegesetz 2011:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40704/41719

enev-online: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinspar-Verordnung anwenden:
http://service.enev-online.de/bestellen/tuschinski_2011_eewaermegesetz_2011_plus_enev.pdf

 

Bioenergie  

Die Biomasse-Verordnung regelt die Definition und Anerkennung von biogenen Stoffen, die für die Stromerzeugung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum Einsatz kommen können. Im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Juni 2011 sind auch Änderungen in der Biomasse-Verordnung beschlossen worden.

Biomasse-Verordnung, gültig vom 18. August 2005 bis 31. Dezember 2011:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/2671/

Biomasse-Verordnung, gültig ab 01. Januar 2012:
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/biomasseverordnung_kon_bf.pdf

Die beiden Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen regeln die Rückverfolgbarkeit der Produktionskette, den zu leistenden Klimaschutzbeitrag sowie weitere ökologische Kriterien für Bioenergieträger. Der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung unterliegen flüssige Bioenergieträger (Pflanzenöle), die zur Stromerzeugung im Rahmen des EEG eingesetzt werden. Der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung unterliegen Biokraftstoffe, die im Rahmen des Biokraftstoffquotengesetzes angerechnet werden sollen.

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, in Anwendung ab 01. Januar 2011:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40712/

Das Biokraftstoff-Quotengesetz verpflichtet seit Januar 2007 alle Anbieter von fossilen Kraftstoffen, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen zu nutzen. Das Biokraftstoff-Quotengesetz regelt die Höhe der Quoten. Diese wurden mit der Novellierung im Juli 2009 abgesenkt.

Biokraftstoffquotengesetz (Absenkung der Quoten durch das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009):
http://www.biokraftstoffverband.de/downloads/999/BioKraftFndG.pdf

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG), gültig ab 01. Januar 2007:
http://www.biokraftstoffverband.de/downloads/246/BioKraftQuG.pdf

Regelungen des Energiesteuergesetzes (Energie-StG) für Biokraftstoffe:
http://www.bio-energie.de/rahmenbedingungen/gesetzeslage/energiesteuergesetz/

 

Weitere  

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, gültig ab 01. Oktober 2009:
http://www.bmu.de/energieeffizienz/downloads/doc/38209.php  

Energiesteuergesetz (EnergieStG) 2006, zuletzt geändert am 01. März 2011:
http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2005, zuletzt geändert am 07. März 2011:
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2002, zuletzt geändert am 21. August 2009:
http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2002

 

Dokumente zum Herunterladen:

Bundesumweltministerium: Integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP), Dezember 2007

Bundesregierung: Nationaler Aktionsplan erneuerbare Energie (NAP), August 2010