Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien

Foto: SMA

Das wichtigste Förderinstrument zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Betreibern entsprechender Anlagen die Abnahme ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährte Vergütung sichert bei gut geplanten und optimal betriebenen Anlagen die Refinanzierung der Investition und eine angemessene Rendite.

Dank des EEG konnte der Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2000 von 6,3 % auf 16,8 % Ende 2010 gesteigert werden. Die jährliche Degression der Vergütungssätze stellt sicher, dass die Effizienz kontinuierlich steigt und Strom aus Erneuerbaren Energien mit der Zeit wettbewerbsfähig wird. Regelmäßige Erfahrungsberichte des Bundesumweltministeriums sind die Grundlage für eine Anpassung des Gesetzes an die Marktentwicklung.

EEG-Erfahrungsbericht 2011 des Bundesumweltministeriums:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47476/4596

Der Bundestag hat im Juni 2011 die Novellierung der seit dem 01. Januar 2009 geltenden Fassung des EEG beschlossen. Die Vergütungssätze und Rahmenbedingungen wurden grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung des EEG tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

Informationen des Bundesumweltministeriums und häufig gestellt Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012:
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_informationen_faq_bf.pdf

Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab dem 01. Januar 2012 geltenden Fassung:
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf

Neben der Abnahme- und Preisgarantie für die erzeugten erneuerbaren Strommengen im Rahmen des EEG bietet die bundeseigene KfW-Bankengruppe auch zinsgünstige Darlehen für Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung an. Das Programm "Erneuerbare Energien - Standard" fördert die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können zinsgünstige Darlehen für Anlagen zur Stromerzeugung mit Solar-, Wind- und Bioenergie, Wasserkraft und Erdwärme beantragen.

KfW-Förderung für Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/index.jsp

Weiterführende Informationen:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, gültig vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40508/

Förderdatenbank des Informationsportal BINE:
http://www.energiefoerderung.info

Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi):
http://www.foerderdatenbank.de

Vergleich der EEG-Vergütungsregelung für 2009
Dokument des Bundesumweltministeriums zum Download

 

Dateien:
BMU_eeg09_verguetungen_mai09.pdf