Hintergrundpapiere zur Überarbeitung der RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie wurde 2002 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet und trat am 01. Juli 2006 in Kraft. Sie regelt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten (Restriction of hazardous substances, RoHS). Bislang waren Anlagen der Energieerzeugung wie Photovoltaikanlagen, aber auch Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen, von dieser Richtlinie ausgenommen.

Teil der RoHS-Richtlinie ist eine Überprüfung des Textes nach 4 Jahren. Daher läuft aktuell der Revisionsprozess, in welchem der Geltungsbereich der Richtlinie verbreitert werden soll. Zukünftig könnten somit auch PV-Module unter die Anwendung der Richtlinie fallen.

Dies würde viele Hersteller, die im Bereich der Solarstromerzeugung tätig sind, faktisch vom Markt verdrängen. Damit wäre nicht nur der weitere Ausbau der Photovoltaik und somit auch das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele gefährdet, sondern es würde auch die Entwicklung einer bislang erfolgreichen Zukunftstechnologie ausgebremst.

Für weitere Informationen zu dieser Debatte sind hier Hintergrundinformationen deutscher und europäischer Solar- und EE-Verbände zu finden.