Förderung von Wärme aus Erneuerbaren Energien

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Wichtigstes Förderinstrument für die Nutzung Erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Erdwärme in Wohngebäuden ist das Marktanreizprogramm (MAP). Es bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bei Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärmeerzeugung. Seit dem 01. Januar 2009 gilt außerdem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet, den Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig mit Erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Erdwärme zu decken.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt zunächst nur für Neubauten. Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärme- und Kälteenergiebedarf – abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil mit erneuerbaren Energiequellen decken:

  • bei Nutzung von Solarthermie zu mindestens 15 Prozent,
  • bei Nutzung von Biogas zu mindestens 30 Prozent und
  • bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (z.B. Wärmepumpen) sowie fester und flüssiger Biomasse (z.B. Holzpellets oder Pflanzenöl) zu mindestens 50 Prozent.

Bundesländer können eigene, über die Vorgaben des EEWärmeG hinausgehende Gesetze erlassen. In Baden-Württemberg gilt im Gebäudebestand z.B. weiterhin das bereits am 01. Januar 2008 eingeführte baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Dort greift auch beim Austausch der Heizungsanlage in einem Altgebäude eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme.

Mit der Novellierung des bundesweiten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zum 01. Mai 2011 gilt eine Nutzungspflicht auch im Falle einer grundlegenden Renovierung, allerdings nur bei Gebäuden, deren Eigentümer die öffentliche Hand ist. Dadurch sollen beispielsweise Schulen oder Rathäuser eine Vorbildfunktion einnehmen. Die Vorgaben der europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien machten diese Ergänzung notwendig. Diskutiert wird, wann und in welchem Umfang die Nutzungspflicht nicht nur bei Renovierungen von öffentlichen Gebäuden, sondern generell bei Renovierungen greifen soll.

Neu ist seit der Novellierung des EEWärmeG zum 01. Mai 2011 auch, dass die Nachhaltigkeit von Pflanzenöl belegt werden muss und förderfähige Wärmepumpen durch Gütesiegel ausgezeichnet werden müssen.

Fragen und Antworten zum Wärmegesetz:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40704/41719/

EnEV-online: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinspar-Verordnung anwenden
http://service.enev-online.de/bestellen/tuschinski_2011_eewaermegesetz_2011_plus_enev.pdf

 

Marktanreizprogramm (MAP)

Zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten bilden das Marktanreizprogramm:

a) Investitionszuschüsse: Diese Förderung unterstützt kleinere Investitionsvorhaben, vor allem von Privathaushalten, z.B. die Installation von Holzpellet- oder Solarthermieanlagen. Die Investitionszuschüsse des MAP werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.

b) Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen: Diese Förderung unterstützt überwiegend größere gewerbliche und kommunale Investitionen in eine erneuerbare Wärmeversorgung. Die Darlehen werden über die bundeseigene KfW-Bankengruppe vergeben.

Das Marktanreizprogramm unterscheidet zwischen Gebäudeeigentümern, die verpflichtet sind, Erneuerbare Energien zu nutzen (Neubau, Renovierung öffentlicher Gebäude), und solchen, die freiwillig erneuerbare Wärme nutzen wollen (vor allem im Altbau). Anlagen zur Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, welche der Erfüllung der Nutzungspflicht dienen, können nicht über das MAP gefördert werden.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (§ 13 EEWärmeG) sieht vor, dass in den Jahren 2009 bis 2012 die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert wird. 2009 wurden vom Bundesumweltministerium knapp 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 wurden rund 300 Millionen Euro ausgezahlt. Im Jahr 2011 ist das MAP mit Mitteln von 342 Millionen Euro ausgestattet.

Die am 15. März 2011 neu in Kraft getretenen Richtlinien des MAP sehen folgende Fördermöglichkeiten vor:

a) Investitionszuschüsse (BAFA) Stand: 01.Januar 2012

  • Solarthermieanlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche für die gleichzeitige Trinkwasserbereitung und Raumheizung: 90 Euro/m²; 45 Euro/m² für jeden weiteren Quadratmeter über 40 m²; für solare Kälteerzeugung und Bereitstellung von Prozesswärme: 90 Euro/m²
  • zusätzliche Förderung von Solarthermieanlagen mit einem Kesseltauschbonus, wenn beim Austausch eines alten Kessels durch einen neuen, effizienten Heizöl- oder Erdgaskessel eine Solarthermieanlage installiert wird: 500 Euro
  • zusätzliche Förderung von Solarthermieanlagen mit einem Kombinationsbonus, wenn Solarthermieanlagen mit Biomasseheizungen oder Wärmepumpen kombiniert werden: 500 Euro
  • Holzpelletkessel und –öfen mit Wassertasche sowie Kombinationskessel für die Verbrennung von Scheitholz oder Holzpellets von 5 bis 100 kW Leistung: 36 Euro je kW, mindestens 1.000 bis 2.500 Euro, in Abhängigkeit von neuem Pufferspeicher
  • emissionsarme Scheitholzvergaser- und Holzhackschnitzelkessel von 5 bis 100 kW Leistung: 1.000 Euro
  • Luft- und Erdwärmepumpen bis 100 kW: 900 bis 11.400 Euro, in Abhängigkeit von Leistung und genutzter Wärmequelle

Für die Förderung gelten Mindeststandards hinsichtlich der Effizienz der Anlagentechnologie. Werden die Anlagen in Gebäuden installiert, welche bestimmte Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterlaufen, können zusätzliche Boni bewilligt werden.

MAP-Richtlinien vom 15. März 2011:
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/43273/

Förderung im Marktanreizprogramm über das BAFA:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Förderung von Erneuerbarer Wärme im MAP 2012 des Bundesumweltmisisteriums (BAFA):
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/foerderung_map_bafa_bf.pdf


b) Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen (KfW) Stand: 01. Januar 2012

  • Große Solarthermieanlagen über 40 m² Bruttokollektorfläche: maximal 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
  • Anlagen zur Nutzung fester Biomasse mit mehr als 100 kW Leistung: 20 Euro je kW, maximal 50.000 Euro; zusätzlich 10 Euro je kW, wenn Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 30 Litern je kW installiert wird; Erhöhung um 20 Euro je kW, wenn staubförmige Emissionen max. 15 mg je m³, maximal 100.000 Euro
  • Anlagen zur Nutzung fester Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung von 100 bis 2.000 kW Leistung: 40 Euro je kW, wenn Anlage wärmegeführt betrieben wird
  • Große Wärmepumpen mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Leistung: 80 Euro je kW, mindestens 10.000 Euro, maximal 50.000 Euro
  • Tiefengeothermieanlagen (Bohrung ab 400 m Tiefe):

    Anlagen: 200 Euro je kW Leistung, maximal 2 Mio. Euro je Einzelanlage

    Tiefenbohrung: gestaffelt 375 bis zu 750 Euro je Meter Tiefe, abhängig von der Tiefe, maximal 2,5 Mio. Euro je Bohrung, maximal 5 Mio. Euro je Projekt

    Mehraufwand bei technisch besonders risikobehafteter Tiefenbohrung: 50 Prozent des Mehraufwands je Bohrung, maximal 50 Prozent der Planungskosten, maximal 1,25 Mio. Euro je Bohrung

    Zur KWK-Nutzung oder Stromerzeugung: 50 Prozent des Mehraufwands je Bohrung, maximal 50 Prozent der Planugskosten, maximal 1,25 Mio. Euro je Bohrung

    Teilweise Übernahme des Fündigkeitsrisikos

  • Errichtung oder Erweiterung von Nahwärmenetzen, die zu mindestens 20 Prozent aus Solarthermieanlagen und ansonsten aus Wärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelung, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerblicher Abwärme gespeist werden oder die zu mindestens 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder Wärmepumpen gespeist werden: 60 Euro je Meter, maximal 1 Mio. Euro (Nahwärmenetz wird aus wärmegeführten Tiefengeothermieanlagen gespeist: maximal 1,5 Mio. Euro)
  • Errichtung oder Erweiterung von Nahwärmenetzen, die von Anlagen gespeist werden, die über das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden: 20 Euro je Meter, maximal 30 Prozent der oben genannten Förderhöchstbeträge
  • Hausübergabestationen von Nahwärmenetzen: 1.800 Euro je Übergabestation

Für die Förderung gelten bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Effizienz der Anlagentechnologie. Zusätzliche Boni werden für besonders effiziente Wärmespeicher und Biogas-Aufbereitungsanlagen bewilligt.

Förderung von Erneuerbarer Wärme im MAP 2012 des Bundesumweltmisisteriums (KfW): http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/foerderung_map_kfw_bf.pdf

 

Sonstige Förderprogramme der KfW Bankengruppe für erneuerbare Wärme

Die bundeseigene KfW-Bankengruppe gewährt zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien. Dabei sind die spezifischen Förderbedingungen der KfW-Bankengruppe zu beachten. Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ unterstützt die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen einschließlich von Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme bereitstellen. Das Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ deckt die zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüsse des MAP ab.

KfW-Programme rund um Erneuerbare Energien:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/index.jsp

Darüber hinaus gewährt die KfW im Rahmen der Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" KfW Investitionszuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und für den Austausch von Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Die Förderkonditionen orientieren sich an der am 01. Oktober 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

KfW-Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren":
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Bauen,_Wohnen,_Energie_sparen/index.jsp

Das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" unterstützt bei Sanierungen auch die Investition in erneuerbare Zentralheizungsanlagen wie z.B. Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke einschließlich Solarthermieanlagen.

KfW-Programm "Wohnraum modernisieren":
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Wohnraum_Modernisieren/index.jsp

Das "ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" der KfW gewährt zinsgünstige Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Wärmeerzeugung in Unternehmen.

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm:
www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/ERP-Umwelt-_und_Energieeffizienzprogramm_-_B/index.jsp

An Kommunen und gemeinnützige Organisationen und Kirchen richten sich die Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" sowie "Sozial investieren – Energetische Gebäudesanierung". Darin sind auch Investitionen in Heizungswechsel eingeschlossen.

KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" sowie "Sozial investieren – Energetische Gebäudesanierung":
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Kommunale_und_soziale_Infrastruktur/Gebaeude_energetisch_sanieren/index.jsp


Weiterführende Informationen:

Übersicht von Förderprogrammen für erneuerbare Wärme bei waermewechsel.de:
http://www.waermewechsel.de/foerderung/foerderprogramme/uebersicht.html

Förderdatenbank des Informationsportal BINE:
http://www.energiefoerderung.info

Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi):
http://www.foerderdatenbank.de