Offshore-Windprojekte in Deutschland
Für die Genehmigung von Windenergieanlagen innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig. Das betrifft die meisten Projektplanungen in Deutschland. Im Bereich des Küstenmeeres, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, sind die jeweiligen Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Die meisten Offshore-Projekte werden in Wassertiefen von 20 bis 35 Metern und einer Küstenentfernung von über 30 Kilometern geplant. Die Gründe dafür liegen in der intensiven Nutzung der deutschen Küstengewässer durch die Schifffahrt, als Übungsgebiet für Marine und Luftwaffe, als Fischerei- oder Kiesabbaugebiet sowie im Naturschutz (z.B. Wattenmeer-Nationalpark).
Seit Dezember 2009 werden die verschiedenen Belange, durch die Verordnung zur Raumordnung in der AWZ, berücksichtigt. Es werden planungsrechtliche Grundlagen für die verschiedenen Nutzungen festgelegt. Verantwortlich für die Ausweisung von Vorranggebiete für Offshore-Windenergienutzung sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das BSH.
Zurzeit sind insgesamt 24 Windenergieprojekte in der AWZ von Nord- und Ostsee genehmigt (21 Nordsee, 3 Ostsee). Dazu kommen noch ein Projekt in der 12-Seemeilen-Zone der Nordsee, genehmigt durch das Land Niedersachsen und zwei Projekte in der Ostsee, genehmigt durch Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Zwei Projekte in der Ostsee wurden durch das BSH aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt.
Der erste deutsche Offshore-Windpark „Alpha Ventus“
Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wurde im Sommer 2005 die Stiftung Offshore-Windenergie gegründet. Die Stiftung hat die Rechte an dem genehmigten Windpark „Borkum West“ in der Nordsee, ca. 45 km nördlich von der Insel Borkum erworben. Ermöglicht wurde das durch Forschungsmittel des Bundesumweltministeriums, das für Forschung und Entwicklung im Testfeld über einen Zeitraum von fünf Jahren 50 Millionen Euro bereitstellt.
Ende 2006 wurden die Rechte an ein Konsortium aus den Energieversorgern EWE, E.ON und Vattenfall verpachtet. Das Konsortium hat sich gegenüber der Stiftung vertraglich verpflichtet, im Jahr 2008 ein Testfeld aus zwölf Windenergieanlagen auf diesem Standort zu errichten. Im Testfeld sollen vorrangig Anlagen der 5 Megawatt-Technologie errichtet und erprobt werden.
Ziel des Offshore-Pilotprojekts ist es, die für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland erforderlichen Erkenntnisse zusammenzuführen. Aufgrund der relativ großen Küstenentfernung und Wassertiefe bei den deutschen Projekten sind die bisher international gesammelten Erfahrungen nur bedingt übertragbar.
Die Netzanbindung der ersten Offshore-Windparks vor Niedersachsen mit einer Gesamtleistung von mindestens 3.000 Megawatt erfolgt über Norderney. Auch „Alpha Ventus“ wird so mit dem Festland verbunden. Die Baumaßnahmen haben Anfang 2007 begonnen.
Alle zwölf Windenergieanlagen aus der 5-Megawatt-Klasse sind im November 2009 errichtet worden und gehen seitdem schrittweise in Betrieb. Bis dahin wurde von 6 Anlagen 13 Mio. Kilowattstunden Strom ins deutsche Netz eingespeist. Ist der Windpark mit seinen 60 Megawatt vollständig am Netz, kann er die Versorgung für 50.000 Haushalte sichern. Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf 250 Mio. Euro.
Beobachtet werden die Bedingungen im Gebiet von "Alpha Ventus" durch das Fino-Projekt. Finoforschungsplattformen gibt es in Nord- und Ostsee und haben das Ziel die Kenntnisse über die meteorologischen und hydrologischen Bedingungen auf See zu verbessern und konkrete Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die marine Flora und Fauna zu ermitteln. Ergebnisse und Messdaten sollen für weitere Vorhaben zur Verfügung stehen.
Stiftung der deutschen Wirtschaft zur Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See: www.offshore-stiftung.de
