Größerer Biodieselverbrauch im 1. Halbjahr 2022

Berlin, 8. September 2022 - Im ersten Halbjahr 2022 summierte sich der Verbrauch von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) zur Beimischung auf rund 1,23 Mio. t und war damit 6,3 % größer als im Vorjahreszeitraum.

In diesem Zeitraum nahm nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) der Dieselbedarf um 1,6 % auf 15,15 Mio. t zu. Von Januar bis Juni 2022 betrug die durchschnittliche Beimischung von Biodiesel/HVO 7,5 %. Der Verbrauch von Bioethanol summiert sich auf 573.520 t und übertrifft damit das Vorjahresvolumen um fast 12 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbrauch von Ottokraftstoff (E 5 / E 10) um gut 7 %.

Im Juni 22 nahm der Verbrauch an Biodiesel gegenüber Vormonat um 5 % auf 195.000 t ab. Im Jahresvergleich ergibt sich damit ein deutlicher Rückgang von 8,7 %. Der Dieselverbrauch erreichte im Juni 2022 ein Volumen von 2,7 Mio. t, das sind zwar 14 % mehr als im Vormonat, das Vorjahresvolumen wird damit dennoch um 6 % verfehlt. Das reduzierte den Beimischungsanteil deutlich, der mit 6,7 % unter den Halbjahresdurchschnitt rutscht und einen deutlichen Abstand zu den 8 % im Vorjahresmonat aufweist. Der Einsatz von Bioethanol nahm im Juni 22 weiter ab. Mit 90.910 t wurden 3,4 % weniger verbraucht als im Vormonat. Die Beimischungsmenge Bioethanol reduzierte sich um 5,6 %, blieb damit aber 2,8 % größer als im Vorjahresmonat, während der Einsatz in ETBE gegenüber Vormonat um 18,3 % zulegte. Das Vorjahresvolumen wird damit dennoch um 31 % verfehlt.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) schätzt für das Jahr 2022 den Gesamtabsatz von Biodiesel und HVO auf ca. 2,5 Mio. t. Dies entspricht etwa 55 % der bisher aus Russland importierten Menge Dieselkraftstoff von etwa 4,5 Mio. t. Die Förderunion erwartet, dass im 4. Quartal preisstabilisierend die Nachfrage nach Biodiesel/HVO aus Rapsöl zunehmen wird. Im Winterhalbjahr wird in den nördlichen EU-Ländern zur Sicherstellung der Winterqualität Rapsölmethylester beigemischt und zudem werden mit Beginn 2023 Biokraftstoffe (Biodiesel/HVO) aus Palmöl hierzulande nicht mehr auf die THG-Quotenverpflichtung angerechnet. Weitere Mitgliedstaaten wie z. B. Frankreich, Schweden, Portugal, Belgien und die Niederlande haben ebenfalls Palmöl ausgeschlossen. Diese Bedarfslücke muss unter anderem mit Rapsöl geschlossen werden.

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