Sondertermin: Online-update der Flexperten -Der EEG-Entwurf ist eine Mogelpackung Was tun?

Ort: online

Der EEG-Entwurf ist eine Mogelpackung  
Was tun? Änderungen im Bundestag durchsetzen  

Sondertermin: Online-update Donnerstag, 6. August 2026, 8:30 Uhr 

Der EEG-Entwurf wurde am Mittwoch vormittags trotz scharfer Kritik praktisch unverändert vom Bundeskabinett verabschiedet. Schon am Nachmittag gab es in der Fraktion der Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU deutliche Forderungen nach Nachbesserung beim Thema Biogas – mit Beifall vieler Abgeordneter auch aus der Führungsetage.  
Es könne nicht sein, dass mehr als die Hälfte der Anlagen nun stillgelegt werden, das Flexibilitätspotenzial nicht genutzt werde, während fossile Gaskraftwerke mit hohem Aufwand neu gebaut werden. Das Energieministerium argumentiere mit falschen Zahlen. 
Die Ministerin hielt entgegen, man habe ja für Biogas bereits 1,5 Mrd. € zusätzlich aufgebracht. Das stimmt fast: Unter dem Druck des Bundeslandwirtschaftsministers wurde das Ausschreibungsvolumen für die kommenden sechs Jahre um 1,5 Gigawatt angehoben. Doch das kostet im Mittel gerade mal 0,15 Mrd. € im Jahr, ist nur ein Zehntel des sinnvollen Volumens und ändert nichts daran, dass die Strommenge aus Biogas sogar um 70 % sinkt. Nicht einmal die angebliche Anhebung der installierten Leistung wird erreicht. 
In dieser Situation sehen die Flexperten gute Chancen, die Ziele der Branche (übereinstimmend: Kampagne „Biogas ist Zukunft 2.0“, Flexperten und Fachverband Biogas) durchzusetzen. 

Dafür muss die Branche jetzt nochmal richtig aktiv werden. Was war, was geht noch, wie können wir das erreichen? Dafür laden die Flexperten ein zu einem kurzfristigen Extratermin.  

Online-Update:  EEG-Entwurf – und der Weg zum Gesetz  
Am Donnerstag, 6. August 2026, 8:30 Uhr – 9:30 Uhr 

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•    EEG-Entwurf: Stand heute und so geht es mit dem Entwurf weiter. 
•    Was im Gesetz fehlt und was wir erreichen wollen. 
•    Welche Rolle spielt der „game changer“ dabei? (was ist das?) 
•    Wie kann die Branche und jeder Einzelne das unterstützen? 

Wer keine Zeit hat: Hier unten drunter findet sich die Stellungnahme der Flexperten. 


Netzwerk Flexperten 

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I: http://www.flexperten.org 


Appell der Flexperten zum EEG  
(zum Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026) 

Die Bundesregierung hatte zugesagt, die Potenziale der einheimischen Bioenergie zu erhalten. Die bestehenden Biogasanlagen sollen ein realistisches Angebot zur Flexibilisierung und zur Fortsetzung der Biogaserzeugung erhalten.  
Der noch erforderliche Umbau zu Speicherkraftwerken ist kostengünstiger als jede andere Langzeitkapazität, entlastet die Stromnetze, legt Grundlagen für regionalen Wasserstoff, bringt einen schnellen Konjunkturschub – lauter gute Argumente für die Bundesregierung.  
Aber das erfordert die richtigen politischen Rahmenbedingungen: ausreichend Ausschreibungsvolumen für die zweite Förderperiode und Flexibilitätszuschlag für die nötigen Investitionen. 
Dieses Potenzial würde mit dem aktuellen EEG-Entwurf nahezu stillgelegt! 
Das Ausschreibungsvolumen im Entwurf des EEG 2027 ist kaum verbessert, sondern würde Biogas noch immer zu 70 % in die Stilllegung schicken. Grund: Die Stromerzeugung aus Biogas läuft zukünftig nur noch, wenn Wind und Sonne fehlen. Je weiter die Energiewende, desto seltener wird Strom aus Biogas gebraucht – umso wertvoller wird er in der Dunkelflaute. Daher kann die gleiche Biogasmenge ein Vielfaches an Erzeugungskapazität versorgen. Die installierte Leistung muss daher drastisch steigen, stattdessen soll das Ausschreibungsvolumen sogar abnehmen.  
Der Gesetzesentwurf begründet es damit, dass man das wertvolle Biogas für andere Zwecke dringend benötige. Doch dafür müsste das Biogas zu Biomethan aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Aber knapp 90 % der Biogaserzeugung in Deutschland sind gar nicht an das Gasnetz angeschlossen. Die dafür nötigen Neuregelungen der GasnetzZV, Kostentragung (15 – 20 Mrd. €), Clusterung von bestehenden Anlagen, Festlegung von Nachrang- oder Vorranggebieten beim Gasnetzrückbau, Ausgestaltung der Grüngasquote und „Bio-Treppe“ im GModG und die Vertrauensbildung in die Preisstabilität von handelbaren Quoten dauern viel zu lange. Bis dahin sind viele Tausend Bestandsanlagen aus dem Markt. Die Biomethaneinspeisung ist auch in Zukunft für 80 – 90 % der schon bestehenden Anlagen nicht erreichbar. 
Tausende Betriebe, zehntausende Arbeitsplätze, hunderttausende Wärmenutzer hätten das Nachsehen. Wenn das BMLEH einen schlimmen Aderlass bei der landwirtschaftlichen Wertschöpfung verhindern will, muss der EEG-Entwurf deutlich nachgebessert werden.  
Die Flex-Förderung im EEG ist dafür noch unzureichend, da die erwartete Nachfrage aus dem StromVKG zum Preistreiber geworden ist. Dort wurde der Höchstgebotswert für Langzeitkapazitäten aus Gaskraftwerken in wenigen Wochen von jährlich 173 € pro Kilowatt installierte Leistung um immerhin 40 % auf jährlich 244 €/kW aufgestockt.  
Die entsprechende Förderung für die installierte Leistung an Biogas-Speicherkraftwerken blieb im EEG-E bei jährlich 100 €/kW, obwohl damit die gleichen Investitionsgüter für die Versorgungs–sicherheit gefördert werden, die durch die Inflation genauso betroffen sind. 130 €/kW sind angemessen und erforderlich! 
Geschieht das, dann investieren Tausende Betreiber privates Kapital in Speicherkraftwerke und Wärmenetze. Das kann einen enormen Konjunkturschub auslösen! 
Höhere Mittel für mehr Biogas-Speicherkraftwerke durch höheren Flexibilitätszuschlag und mehr Volumen steht die Knappheit im KTF und im Bundeshaushalt entgegen. Dafür gibt es eine naheliegende Lösung: Stattdessen sollten auch diese Investitionen in Versorgungssicherheit aus der zukünftigen StromVKG-Umlage entnommen werden. Damit wären die Budgetgrenzen des Haushalts obsolet. Ein Gutachten der renommierten Kanzlei bbh (Berlin) belegt diese Finanzierungsoption auch rechtlich.  

Damit ist der Weg frei für die von der Kampagne „Biogas ist Zukunft“ geforderten Verbesserungen im EEG 2027: 
•    Ausschreibungsvolumen auf 2,5 GW anheben (2027), je 4 GW (2028 bis 2032) 
•    Flexibilitätszuschlag von 100 auf 130 €/kW anheben, 2. Förderperiode für 15 Jahre  
•    Kappung der Gebotsmenge von 20 % auf 5 % senken (endogene Mengensteuerung) 
•    Biomethan-Peaker erhalten (Biogas, Biomethan, Wasserstoff, e-Methan gleichstellen.) 
•    Bagatellgrenzen auf Bemessungsleistung umstellen, Gülle-Kleinanlagen flexibilisieren. 
•    Netzanschluss über flexible Einspeisevereinbarungen (FCA, § 8a EEG) für Verteilnetzbetreiber verpflichtend machen; Speicherkraftwerke unverzüglich anschließen. 
•    Refinanzierung des Flexibilitätszuschlags über die VKG-Umlage ermöglichen  
– damit werden die Budgetgrenzen des Haushalts obsolet.

Ohne entschlossene Maßnahmen der Politik würde Biogas bis auf Bedeutungslosigkeit schwinden.  
Engagierte Abgeordnete helfen, diese Potenziale zu heben – zum Nutzen von Landwirtschaft, Klima und Konjunktur, Unabhängigkeit und Sicherheit!  
Die Betriebe laden ein, sich Hunderte von erfolgreichen Beispielen in der Praxis anzusehen. 

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