UFOP begrüßt Kabinettsbeschluss zur Änderung der Biomassestrom- und Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung als wirksamen Schritt zur Betrugsprävention
Berlin, 28. Oktober 2026 – Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts der „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich der Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen“. Mit dieser Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) überführt die Bundesregierung die europäischen Vorgaben der RED III in nationales Recht. Die UFOP wertet die Neuregelung als für die EU richtungsweisenden Beitrag zur Betrugsprävention sowie zur Förderung der politischen und öffentlichen Akzeptanz bei nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen.
Die UFOP begrüßt besonders die in der Verordnung verankerte Verschärfung der Kontrollmechanismen, diese betreffen die Kontrollfrequenz und den Probenumfang. Insbesondere sind Auditoren bei einem Verdachtsfall im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle verpflichtet, Rohstoff- oder Biokraftstoffproben zu entnehmen und durch ein akkreditiertes Labor analysieren zu lassen. Hier wird eine Mitwirkungspflicht seitens des Anlagenbetreibers vorgeschrieben zur Vorlage entsprechender Unterlagen und Nachweise. Durch die Verpflichtung der Zertifizierungsstellen zur Akkreditierung über die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ab 2028 sowie durch optimierte Überwachungsprozesse wird dem unfairen Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben, so die Erwartung der UFOP.
Nur mit einem robusten und betrugssicheren Zertifizierungssystem lässt sich das Vertrauen der Marktteilnehmer sichern, betont die UFOP mit Verweis auf die sehr umfangreiche Abfall- und Reststoffliste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Hier fordert die UFOP eine Vereinheitlichung auf EU-Ebene, wenn die EU-Kommission den Entwurf für die angekündigte Neufassung der RED III vorlegt.
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Stephan Arens
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