Mehr Biodiesel statt HVO in der Beimischung im Quotenjahr 2025

Berlin, 06. Mai 2026. – Für das Kalender- bzw. Quotenjahrjahr 2025 zeigt der Verbrauch von Biodiesel gegenüber dem historisch schwachen Vorjahr einen klaren Aufwärtstrend. Die Menge an HVO bleibt hinter dem Vorjahresvolumen zurück, weil die Quotenverpflichtung mit Biodiesel unterhalb der technischen Kappungsgrenze – der Kraftstoffnorm für Diesel (B7) – kostengünstiger erfüllt werden kann. Bemerkenswert ist gleichzeitig die Zunahme des Absatzes des Reinkraftstoffs HVO100. 

Im Jahr 2025 zeigte sich bei der Biodiesel-Beimischung ein insgesamt stabiles Niveau mit monatlichen Schwankungen. Nach 181.400 t im Januar erreichte der Verbrauch im Februar mit 214.868 t einen vorläufigen Höchstwert. In den Folgemonaten bewegte sich der Einsatz überwiegend zwischen rund 180.000 und 200.000 t und sank zum Jahresende leicht auf 182.230 t im Dezember. Die größte Menge an HVO wurde dabei im März 2025 mit 24.300 t eingesetzt. Im weiteren Jahresverlauf rutschten die Mengen weitgehend unter die Linie von 10.000 t, mit einer einzigen Ausnahme im Juni. Der niedrigste Wert wurde mit 3.600 t im November erreicht. 

Im gesamten Kalenderjahr 2025 summierte sich der Biodiesel-Verbrauch zur Beimischung nach Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) auf knapp 2,2 Mio. t und lag damit rund 12 % höher als im Vorjahreszeitraum. Die Menge an HVO betrug rund 118.900 t, 17 % weniger als 2024. Der Einsatz von Dieselkraftstoff übertrifft mit 31,2 Mio. t das Vorjahresergebnis um gut 2 %. Zu beachten ist, dass gemäß den Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Reinkraftstoffvermarktung von HVO100 mit ca. 132.700 t erheblich an Bedeutung zu genommen hat, während Biodiesel als Reinkraftstoff (B100) mit ca. 6.015 t eine geringe Rolle spielt. Der Erfolg der HVO100-Absatzkampagne des Mineralölhandels sei deutlich ablesbar, obwohl der Kraftstoff teurer als Biodiesel ist, stellt die UFOP fest.

Aus Sicht der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) bestätige das Quotenjahr 2025 einmal mehr den Kompensationseffekt infolge der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallrohstoffen in Kombination mit der Treibhausgasminderungseffizienz. Denn diese Rohstoffe gehen mit dem THG-Wert „0“ Gramm CO2 in die THG-Bilanzberechnung ein. Auch wenn die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) ihren Evaluationsbericht 2025 erst zum Jahresende veröffentlicht, geht die UFOP von einer dem Vorjahr entsprechenden Rohstoffzusammensetzung aus. 

Für das Quotenverpflichtungsjahr 2026 werde infolge der von 10,6 % auf 12,1 % angehobenen THG-Quotenverpflichtung und dem rückwirkend ab Januar 2026 zu berücksichtigenden Wegfall der Doppelanrechnung mit einer Zunahme des physischen Bedarfs gerechnet werden. Ob und wie der THG-Quotenhandel den physischen Bedarf dennoch mindert, sei aktuell nicht einschätzbar, stellt die Förderunion fest. Die UFOP kritisiert deshalb mit Nachdruck, dass das BAFA als zuständige Stelle seit Monaten ihrer Verpflichtung nicht nachkomme, die monatlichen Verbrauchsmengen an fossilen Kraftstoffen und Biokraftstoffen zeitnah zu veröffentlichen. 





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