Solarpaket bringt zentrale Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung

„Mit dem Solarpaket I setzt die Bundesregierung ein weiteres Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Wind- und Solar-Ausbaus um“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter, die heute als Sachverständige zur Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestags geladen war. „Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es den gesamten Erneuerbare-Energien-Mix. Deshalb ist es erfreulich, dass das Paket auch Beschleunigungsmaßnahmen für Erneuerbare Energien – jenseits von Solar – beinhaltet.“

Mit Blick auf die Sicherung des Produktionsstandortes und der Wiederansiedlung der Solarindustrie nach Deutschland sei die Einführung von degressiv angelegten Resilienzboni und -ausschreibungen für Unternehmen von großer Bedeutung. Dabei handelt es sich um Ausschreibungen beziehungsweise Boni für Unternehmen, deren Wertschöpfungskette mindestens zum Teil in Europa liegt: „Wir benötigen diese Instrumente, um die Mehrkosten von Unternehmen in Deutschland und der EU abzufedern und Chancengleichheit zu Standorten in den USA oder China herzustellen. Nur so können wir Resilienz, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit dauerhaft herstellen.“ Weitere Nachbesserungen im Solarpaket sind für das Photovoltaik-Gewerbesegment, die Freifläche und die Eigenversorgung in Gebäuden erforderlich.

Im Windbereich habe die Bundesregierung die einmalige Gelegenheit, Maßnahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III vorzuziehen und im Rahmen der engen Frist umzusetzen. „Artikel 15c Absatz 4 gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, kurzfristig bereits ausgewiesene Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten zu erklären. Diese Regelung kann jedoch nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten, also bis 21.Mai 2024, genutzt werden“, erklärt Peter. „Das sollte im Rahmen des PV-Pakets schnellstmöglich umgesetzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, die Frist zu reißen und eine wichtige Gelegenheit zur Beschleunigung des Ausbaus zu verpassen.“ Daneben begrüße der BEE ausdrücklich das neue Recht, die Verlegung von Leitungen und Wegenutzungen zu ermöglichen. Auch hiermit würden Verfahren verkürzt. Bei Realisierungs- und Pönalefristen sei eine Ausweitung von 3 auf 12 Monate erforderlich.

Die Präsidentin des BEE plädiert außerdem dafür, die Bioenergie nicht aus dem Blick zu verlieren: „Die Regierung sollte die dringend notwendige Flexibilisierung vorantreiben, damit die steuerbare Bioenergie als flexibles Back-up zur Verfügung steht. Sinnvoll wäre ein Flexibilitätszuschlag, der die gestiegenen Kosten für Investitionen in Flexibilisierung dämpft.“ Außerdem seien Biomethan-Ausschreibungen so auszugestalten, dass sie wieder interessant für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen würden. Gerade für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung seien die Potenziale von KWK-Anlagen zu nutzen.

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