Flächen für die Energiewende: Wie die Bundesländer Raum für Erneuerbare Energien schaffen

Berlin, 15. Februar 2023 – Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen spielen eine Schlüsselrolle in der Energiewende. Bei der Windenergie hat die Bundesregierung jedem Bundesland eigene Ausbauziele auferlegt. Ein neues Hintergrundpapier der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zeigt, wie die Raumplanung in den Bundesländern in Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien funktioniert und wie weit die Bundesländer bei der Flächenausweisung für die Windenergie sowie beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik sind.

Die Windenergie soll ab Mitte des Jahrzehnts um zehn Gigawatt pro Jahr ausgebaut werden, was einer AEE_Servicestelle-Anteil-Elektro-PKW_Okt21_72dpiVervierfachung gegenüber dem Jahr 2022 und einer Verdopplung gegenüber dem Rekordjahr 2017 entspricht. Der Bund hat selbst keinen Einfluss darauf, wo Windräder gebaut werden dürfen. Die Raumplanung liegt entweder direkt im Kompetenzbereich der Bundesländer oder indirekt in den untergeordneten Planungsregionen und Kommunen. Der Bund kann den Ländern aber verbindliche Zielvorgaben machen: Bis 2027 müssen 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für den Bau neuer Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Jedes Bundesland bekommt wiederum eine individuelle Zielmarke auferlegt. Schleswig-Holstein hat bereits zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt. In Summe steht aber bisher erst weniger als ein Prozent der Fläche Deutschlands (ca. 3.000 km²) für Windprojekte zur Verfügung. „Manche Bundesländer sind ihrem jeweiligen Ziel schon relativ nah. Um das Zwei-Prozent-Ziel des Bundes zu erreichen, brauchen wir aber bundesländerübergreifend noch mehr als doppelt so viele Flächen“, betont Dr. Robert Brandt, Geschäftsführer der AEE.

Auch die Solarenergie soll massiv ausgebaut werden. Ab Mitte des Jahrzehnts sollen 22 Gigawatt Leistung pro Jahr neu hinzukommen, was einer Verdreifachung gegenüber 2022 entspricht. Große Freiflächenanlagen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen. Den größten Zubau im Jahr 2021 Bayern mit 761 Megawatt verzeichnen. Bezogen auf die Landesfläche ist in Brandenburg mit 94 Kilowatt pro Quadratkilometer die höchste Leistung an Solarenergie installiert. Doch auch Solarparks dürfen nicht überall gebaut werden. Sie müssen auf Konversionsflächen, wie etwa ehemaligen Militäranlagen oder Flugplätzen oder am Rand von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Seit Januar 2023 kommen ehemalige Moorflächen, die dauerhaft wiedervernässt werden sollen sowie die sogenannte Agri-PV und Floating-PV neu hinzu. Bei Agri-PV-Anlagen werden die Solarmodule auf hohen Ständern installiert, sodass darunter Pflanzen angebaut werden und teilweise sogar Landmaschinen darunter fahren können. Sie ermöglicht also eine Doppelnutzung zur Strom- und Nahrungsmittelproduktion. Unter Floating-PV versteht man Anlagen, die auf ungenutzten Gewässern schwimmen – wie zum Beispiel auf stillgelegten Kohlegruben. Die Bundesländer können darüber hinaus auch landwirtschaftliche Flächen, die wegen schlechter Bodenqualität oder ungünstiger klimatischer Bedingungen relativ geringe Erträge erwirtschaften, für den Bau von Solarkraftwerken freigeben. Von dieser Länderöffnungsklausel machen bisher Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebrauch.


Das Hintergrundpapier steht zum Download bereit unter https://www.unendlich-viel-energie.de/mediathek/publikationen/raumplanung-und-erneuerbare-energien.


Weitere Zahlen und Fakten sind auch im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zu finden.


Kontakt:

Agentur für Erneuerbare Energien

Magnus Doms
Projektleiter
Tel: 030 200535 55
E-Mail: m.doms@unendlich-viel-energie.de