BAFA verbessert Transparenz im Beimischungsmarkt und weist auch HVO aus
Berlin, 04. Dezember 2025. Nach einer längeren Pause veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Verbrauchsdaten für Biokraftstoffe bis August 2025. Im Zuge dessen wurde erstmals die HVO-Menge ausgewiesen. Die BAFA entspricht damit einer von der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) wiederholt vorgetragenen Forderung zur Verbesserung der Transparenz im Beimischungsmarkt.
Der Verbrauch an Biodiesel nahm im August 2025 gegenüber dem Vormonat um gut 3 % auf 202.900 t zu, bleibt damit aber 3 % hinter dem Vorjahresergebnis zurück. Die HVO-Menge belief sich dabei auf rund 10.340 t, rund 12 % weniger als im Juli. Da gleichzeitig der Verbrauch an Dieselkraftstoff um 8 % abnahm, erhöhte sich der Anteil von HVO an der Beimischung um 0,7 auf 7,3 %.
In den ersten acht Monaten des Jahres 2025 summierte sich der Verbrauch an Biodiesel zur Beimischung auf insgesamt knapp 1,6 Mio. t und ist damit nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) rund 2 % niedriger als noch im Vorjahreszeitraum. Die Menge an HVO beläuft sich dabei auf 112.888 t, was ebenfalls etwas weniger ist als die 117.500 t des Vorjahres. Der Verbrauch an Dieselkraftstoff summiert sich von Januar bis August auf rund 20,2 Mio. t und übertrifft das Vorjahresergebnis damit um knapp 2 %. Vor diesem Hintergrund ist der Beimischungsanteil im Jahresvergleich um 0,2 auf 7,3 % gesunken.
Die UFOP hatte ihre Forderung nach Transparenz mit der zu erwartend zunehmenden Bedeutung von HVO als sogenannter „drop-in“-Kraftstoff begründet, denn der Beimischungsanteil von Biodiesel im Dieselkraftstoff ist bei 7 Volumenprozent limitiert. HVO kann dagegen bis zu 26 % beigemischt werden, ohne die Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 zu verletzen. Die steigenden THG-Quotenverpflichtungen im aktuell diskutierten Gesetzentwurf zur Änderung des THG-Quotengesetzes von bis zu 53 % in 2040 fördern zusammen mit dem gleichzeitigen Hochlauf der E-Mobilität vorrangig den HVO Einsatz.
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