UFOP besorgt über Flächenausweitung - EU-Kommission stuft Sojaöl als iLUC-Rohstoff ein

Berlin, 22. Januar 2026. – Südamerika festigt auch in diesem Wirtschaftsjahr seine Anteile am Weltsojamarkt. Für Brasilien wird ein neues Rekordergebnis erwartet. Dagegen dürfte die argentinische Ernte hinter dem Vorjahresergebnis zurückbleiben.

Brasilien, die USA und Argentinien sind mit einem Anteil von insgesamt 80 % die weltweit wichtigsten Erzeuger von Sojabohnen. Mit großem Abstand folgt China mit einem Anteil von 5 %. In Brasilien soll nach Schätzungen des US-Landwirtschafts¬ministeriums (USDA) im laufenden Wirtschaftsjahr die Rekordmenge von rund 178 Mio. t Sojabohnen geerntet werden – nach 171,5 Mio. t im Vorjahr. Mit einer Flächenausweitung um 1,7 auf 49,1 Mio. ha baut Brasilien seine Spitzenposition vor den USA weiter aus. In den Vereinigten Staaten ist die Sojabohnenernte bereits Ende des Jahres 2025 abgeschlossen worden. Dort wurden rund 116,0 Mio. t geerntet. Das entspricht einem Minus von rund 3,1 Mio. t im Vergleich zum Vorjahr. 

Auch in Argentinien, das auf Platz 3 der weltweit wichtigsten Erzeuger rangiert, dürfte etwas weniger gedroschen werden als im Vorjahr. Hier wird nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) eine Ernte von 48,5 Mio. t erwartet, rund 2,6 Mio. t weniger als im Vorjahr. Den jüngsten Schätzungen des US-Landwirtschaftsministeriums zufolge werden in China mit 20,9 Mio. t rund 0,3 Mio. t mehr erwartet als im vergangenen Jahr.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) zeigt sich besorgt über die erneute Zunahme der Anbaufläche in Brasilien. Offensichtlich ist die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), obwohl noch kein geltendes Recht, bereits wirkungslos. Was nutzt der Nachweis der datierten Anbauflächenherkunft, wenn gleichzeitig in anderen Regionen weitere zusätzliche Flächen für den Sojaanbau gerodet werden? So deutlich müsse die Kündigung des Sojamoratoriums durch den brasilianischen Verband der Pflanzenölindustrie (ABIOVE) ausgelegt werden. Den Austritt ausgelöst hatte ein neues Gesetz des Bundesstaates Mato Grosso, das vorsieht Steuervergünstigungen für Unterzeichner des Moratoriums aufzuheben. Aus Sicht der UFOP bleibt zu hoffen, dass der Obersten Gerichtshof das Gesetz bei der ausstehenden Prüfung widerrufen wird. 

In diesem Zusammenhang verweist die UFOP auf den von der EU-Kommission vorgelegten Bericht zum Status der weltweiten Produktionsentwicklung relevanter Nahrungs- und Futtermittelpflanzen vom 20.01.2026. Die EU-Kommission kommt infolge der Auswertung der globalen Daten zur Flächenentwicklung zu dem Ergebnis, das Sojaöl – wie bereits Palmöl – als sogenannter „iLUC“-Rohstoff einzustufen ist. Biokraftstoffe aus Sojaöl dürfen demzufolge, wie Palmölkraftstoffe, spätestens ab 2030 nicht mehr auf die Quotenverpflichtungen in der EU angerechnet werden. Belgien und Dänemark haben bereits Sojaöl ausgeschlossen, betont die UFOP. Aus Sicht der UFOP muss dies allerdings kritisch eingeordnet werden, denn Sojabohnen werden nicht zur Gewinnung von Sojaöl als Rohstoff für Biokraftstoffe angebaut, sondern zur Erzeugung von Tierfutter. Daher ist die Biokraftstoffgesetzgebung hier der falsche Rechtsbereich. 

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