Bundesländer schaffen Raum für Erneuerbare Energien
Berlin, 18. Dezember 2025 – Bis 2030 sollen Erneuerbare Energien rund 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus decken. Einen zentralen Beitrag dazu werden Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen leisten. Diese Technologien nehmen Fläche in Anspruch. Für die Windenergie hat der Bund jedem Bundesland eigene Flächenziele auferlegt. Ein neues Hintergrundpapier der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zeigt, wie weit die Länder bei der Flächenausweisung für die Windenergie und beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik sind.
Bis 2030 sind zwei Prozent der Bundesfläche für den Ausbau Erneuerbarer Energien vorgesehen. Nach einer Auswertung des Bund-Länder-Kooperationsausschusses waren Ende 2024 etwas mehr als ein Prozent der Fläche Deutschlands als Windenergiegebiete ausgewiesen. Effektiv ergebe sich aber nur eine Fläche von 0,73 Prozent. Hessen und Bremen haben ihre Zwischenziele für 2027 bereits übertroffen. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind auf einem guten Weg, die Ziele zu erreichen oder teilweise sogar zu übertreffen. In den übrigen Ländern bestehe laut Bericht weiterhin Handlungsbedarf.
Größere Herausforderungen bestehen noch bei der Umsetzung. So wurde das für 2024 vorgesehene Zwischenziel von 69 Gigawatt (GW) im Bereich Windenergie um 5,4 GW verfehlt. Im gleichen Jahr wurden bundesweit 14,5 GW genehmigt – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Nordrhein-Westfalen hat 2024 mit 5,6 GW die meisten Anlagen genehmigt. Allein im ersten Halbjahr 2025 kamen weitere 8,4 GW hinzu. Außerdem konnte die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 10,8 auf 9,8 Monate reduziert werden.
Für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gibt es keine vorgegebenen Flächenziele. Der Ausbau erfolgt abhängig von regionalen Flächenverfügbarkeiten, der Wirtschaftlichkeit der Projekte und, soweit erforderlich, von kommunalen Planungsentscheidungen. Der Bund steuert die Standortwahl über die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Solaranlagen. So werden z. B. PV-Anlagen auf Konversionsflächen, Seitenstreifen entlang von Autobahnen und Schienen sowie auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten bevorzugt. Zusätzlich werden besondere Solaranlagen wie Agri-PV gefördert. Die Bundesländer können durch Landesentwicklungs- oder Regionalpläne Gebiete festlegen, in denen der Bau von Solarparks vorrangig ermöglicht werden soll. Die Zuständigkeit für die Flächenausweisung liegt aber überwiegend bei den Kommunen. Etwa 0,1 Prozent der Bundesfläche waren Ende 2024 von Freiflächenanlagen belegt. Dieser Anteil könnte bis 2040 auf 0,5 Prozent steigen.
Das Hintergrundpapier steht zum Download bereit unter unendlich-viel-energie.de/mediathek/publikationen/flaechen-wind-pv
Weitere Zahlen sind im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zu finden.
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