Änderung des THG-Quotengesetzes richtungsweisend für die Betrugsprävention

Berlin, 28.01.2026. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt die im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote vorgesehenen Maßnahmen zur Verschärfung der Betrugsprävention. Dazu gehören insbesondere die Abschaffung der Doppelanrechnung sowie die Anforderung einer Vor-Ort-Kontrolle durch die zuständige Stelle. Fehlt die Bestätigung eines solchen Audits, bzw. bestätigt eine Vor-Ort-Kontrolle einen Betrugsverdacht, können diese Biokraftstoffmengen gemäß Gesetzentwurf nicht auf die THG-Quotenverpflichtung angerechnet werden. Der zugehörige Nachhaltigkeitsnachweis ist praktisch wertlos.

Die UFOP erwartet, dass quotenverpflichtete Unternehmen der Mineralölwirtschaft durch die verschärften Anforderungen ihre Bezugsquellen noch genauer prüfen als bisher. Diese Maßnahmen sind nicht zuletzt ein Ergebnis der Verweigerungshaltung chinesischer Biokraftstoffhersteller, einen Betrugsverdacht aufzuklären. Die UFOP erwartet einen entsprechenden Bereinigungseffekt, der infolge der in der EU und in Drittstaaten bekannt gewordenen Verdachtsfälle auch erforderlich ist, um das Produktvertrauen beim Endkunden und in der Politik wiederherzustellen. 

Die Notwendigkeit bestätigt erneut ein kürzlich bekannt gewordener Betrugsverdacht in Malaysia mit umdeklariertem Abfallöl aus Palmöl. Die UFOP begrüßt daher die im Gesetz vorgesehene Beendigung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen aus der Palmölproduktion, denn hier ist die Versuchung groß und die Kontrolle vor Ort schwierig. Die UFOP fordert von der Bundesregierung, sich für analoge Regelungen auf EU-Ebene einzusetzen, denn die Mitgliedsstaaten sind aktuell damit befasst, die RED III umzusetzen. In diesem Zusammenhang sieht die UFOP die Erweiterung des Anhangs IX Teil A und B der RED II um Rohstoffe aus dem sogenannten Zwischenfruchtanbau kritisch. Denn die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Nachweisanforderungen regeln. Aus Sicht der UFOP droht ein Flickenteppich der Regulierung. Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten betont die Förderunion, im Sinne einer EU-weit qualifizierten Betrugsprävention, die Notwendigkeit der Abstimmung unter den Mitgliedsstaaten. 

Die Bedeutung der Betrugsprävention macht die UFOP an der Entwicklung der Rohstoffzusammensetzung für Biodiesel und HVO fest. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurden im Jahr 2024 insgesamt gut 3,6 Mio. t (Vj. 3,9 Mio. t) Biokraftstoffe für die Anrechnung auf die THG-Minderungsverpflichtung in Verkehr gebracht. Davon entfielen ca. 2,075 Mio. t auf dieselersetzende Biokraftstoffe (Biodiesel, HVO) mit einem Anteil von 82 % von Biokraftstoffen aus Abfallölen und -fetten.



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