Erfüllung der Flächenziele für Windenergie in den Bundesländern
Für den Ausbau von Wind- und Solarenergie definiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz verbindliche Ausbaupfade. Für die Windenergie an Land legt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zusätzlich verpflichtende Flächenziele fest. Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss bewertet jährlich, wie weit die Bundesländer bei der Ausweisung geeigneter Flächen sowie beim realen Ausbau vorangekommen sind. Nach Auswertung des Ausschusses waren zum 31. Dezember 2024 etwas mehr als ein Prozent der Fläche Deutschlands als Windenergiegebiet ausgewiesen. Hessen und Bremen haben ihre Zwischenziele für 2027 bereits Ende 2024 übertroffen.
Die Nutzung der Grafiken ist kostenlos, da sie im Rahmen des Projektes Föderale Energiewende erstellt wurden. Für die Erstellung hochaufgelöster Dateien schreiben Sie bitte an kontakt@unendlich-viel-energie.de.
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