Erneuerbare Wärme in den Bundesländern
Die Bundesländer und die Kommunen gestalten die Wärmewende entscheidend mit. Die Länder können Bundesgesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch eigene Gesetze, Regelungen, Konzepte, Strategien und Zielvorgaben ergänzen. Zudem obliegt es den Ländern, die verpflichtende Kommunale Wärmeplanung konkret auszugestalten. Die Ausgangsbedingungen sind dabei sehr unterschiedlich, was die Verbreitung von Gas- und Ölheizungen sowie den Ausbaustand von Wärmenetzen, Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Holzheizungen betrifft.
Dieses Hintergrundpapier wurde erstellt mit der Unterstützung der Bundesländer:
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