Spitzenjahr der Ölsaatenerzeugung

Berlin, 20. Dezember 2023 - Nach aktuellen Schätzungen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) wird die globale Erzeugung von Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 2023/24 bei dem Spitzenwert von rund 661,0 Mio. t und damit rund 4 % über Vorjahreslinie gesehen.

Auch die globale Verarbeitung von Ölsaaten steigt nach jüngster Prognose des USDA auf einen Höchstwert von 542,5 Mio. t, das wären rund 19,1 Mio. t mehr als noch im Wirtschaftsjahr 2022/23. Die weltweiten Endbestände belaufen sich voraussichtlich auf 131,7 Mio. t und liegen damit 11,5 Mio. t über dem Niveau des Vorjahres. Der Rekordwert von 134,0 Mio. t aus der Saison 2018/19 wird dennoch verfehlt. Der weltweite Handel mit Ölsaaten sinkt voraussichtlich um 5 Mio. t auf 196,8 Mio. t.

Mit ca. 398,9 Mio. t werden im laufenden Wirtschaftsjahr so viele Sojabohnen geerntet wie noch nie. Auch die globale Erzeugung von Sonnenblumenkernen soll gegenüber dem Vorjahr um 8 % auf 56,8 Mio. t steigen, im Gegensatz zur weltweiten Rapserzeugung, die um 2 % auf 87,0 Mio. t sinken soll. Diese Prognose fußt nach Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) auf Rückgängen in wichtigen Produktionsländern, insbesondere in Australien. Bei der Schätzung der Menge an Ölsaaten ist darauf hinzuweisen, dass das USDA darin u. a. auch Erdnüsse (ca. 50,4 Mio. t) und Baumwollsaat (ca. 41,4 Mio. t) berücksichtigt.

Die ausreichende globale Versorgung mit Sojaprotein stößt an die Grenzen der Flächenverfügbarkeit. Allein China importierte 2022 über 100 Mio. t und damit ein Viertel der globalen Ernte. Das entspricht einem virtuellen Flächenimport von ca. 29 bis 30 Mio. ha. Deutschland importierte im gleichen Zeitraum ca. 3,4 Mio. t., überwiegend aus den USA. Der Anstieg der Sojabohnenproduktion und die damit verbundene Zunahme von Rodungen, vor allem in Brasilien, führte zur Einführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt diese Verordnung als weiteren Schritt die Anforderungen an den Biotopschutz und Klimaschutz zu verbessern. Die neue Regelung dürfe aber nicht zu Verlagerungseffekten in andere Regionen führen, wie z. B. dem Cerrado, einem für die Biodiversität und den globalen Klimaschutz ebenso bedeutenden Gebiet, betont die UFOP.

Der Nachweis der Entwaldungsfreiheit sei bereits 2009 in der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2009/28 – RED I) mit dem Flächenstatus 2008 verankert worden, betont die Förderunion und bedauert, dass diese Nachweispflicht bei Biokraftstoffen nicht schon zu diesem Zeitpunkt genutzt wurde, um Anbaugrenzen im tropischen Regenwald unabhängig von der Endverwendung festzulegen. Denn Treiber für die Flächenausdehnung sei nicht die Produktion von Sojaöl für die Biokraftstoffproduktion, sondern der für die Preisbildung entscheidende Anteil von 80 % Sojaschrot. So gesehen würden Ursache und Wirkung des iLUC-Effektes (iLUC = indirect landuse change, indirekte Landnutzungsänderung) grob fahrlässig ausgeblendet, falls die EU-Kommission Sojaöl wie Palmöl als „iLUC-Rohstoff“ bewerte. Dies betont die UFOP vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Prüfung durch die EU-Kommission.

Für die am 30. Juni 2023 in Kraft getretene Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten besteht eine Übergangszeit von 18 Monaten. Dies bedeutet, dass die Verordnung in einem Jahr – ab dem 30. Dezember 2024 – von den betroffenen Betrieben umzusetzen ist. Für kleine Betriebe gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten. Die UFOP erinnert daran, dass der geforderte Herkunftsnachweis der Anbaufläche auch für den Sojaanbau in der EU gilt.

Pressekontakt
Stephan Arens
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
Tel.: 030 235 97 99 10
s.arens@ufop.de
www.ufop.de