Geringerer Biodieselverbrauch im 1. Halbjahr 2021

Berlin, 6. September 2021 - Im Straßenverkehr wurde im ersten Halbjahr 2021 weniger Dieselkraftstoff verbraucht als im Vergleichszeitraum 2020. Hiermit einhergehend sank der Verbrauch von Biodiesel um ein Fünftel. Im Durchschnitt wurden 7,1 % Biodiesel beigemischt; im Vorjahreszeitraum waren es noch 8,1 %.

Im ersten Halbjahr 2021 summierte sich der Verbrauch an Biodiesel zur Beimischung auf rund 1,14 Mio. t, das sind 19,6 % weniger als 2020. Sollte sich die Verbrauchsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte so fortsetzen, dürfte der Verbrauch an Biodiesel zur Beimischung nach Berechnung der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) 2021 insgesamt 2,4 Mio. t erreichen. Im Jahr 2020 waren es 3 Mio. t.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) weist darauf hin, dass die Quotenjahre 2020 und 2021 nicht vergleichbar sind, auch wenn die Unternehmen der Mineralölwirtschaft in beiden Jahren eine Treibhausgas(THG)-Minderungsquote von 6 % erfüllen mussten bzw. müssen. Im Jahr 2020 waren alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, gemäß der Vorgabe der Kraftstoffqualitätsrichtlinie die THG-Minderung von 6 % umzusetzen. Für das Verpflichtungsjahr 2020 war die Quotenübertragung aber nicht möglich; diese ist ab 2021 wieder zugelassen. Die UFOP erwartet, dass die in diesem Jahr wieder mögliche THG-Quotenübertragung die Nachfrage nach Biodiesel bremsen wird.

Eine finale Einschätzung der Entwicklung in 2021 ist jedoch nach Ansicht der UFOP schwierig, da die THG-Quotenverpflichtung 2022 auf 7 % steigt und der Dieselverbrauch infolge der Zunahme der E-Mobilität der Dieselverbrauch tendenziell sinken wird. Die staatliche Förderung der E-Mobilität führt vorrangig zu einem Bestandabbau von Diesel-Pkw. Vor diesem Hintergrund ist für die Exporte der deutschen Biodieselindustrie von Bedeutung, in welcher Höhe die THG-Quoten im Zuge der Umsetzung der RED II für das Quotenjahr 2022 festgelegt werden. Der Zeitdruck beim Klimaschutz ist groß. Auch das immer kleiner werdende Rest-Budget für die bis 2030 noch erlaubten THG-Emissionen geben den Handlungsdruck klar vor: Das THG-Reduktionspotenzial von nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen muss also genutzt werden als Beitrag der EU für die Einhaltung des 1,5-Gradziels in 2030.

Pressekontakt
Stephan Arens
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