EU-Umweltrat beschließt neue Regeln für nachhaltigere Batterien

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Batterien sind ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Sie speichern Energie für Elektroautos, Elektrogeräte oder aus Solaranlagen in Wohnhäusern. Doch Batterien enthalten auch wertvolle Rohstoffe und Schadstoffe. Was gut für den Berlin, 17. März 2022 - Klimaschutz ist, darf nicht zu mehr Raubbau an derNatur und Schäden in der Umwelt führen. In der EU wollen wir Batterien künftig so nachhaltig wie möglich produzieren, lange nutzen und übers Recycling im Kreislauf weiterführen. Durch die Stärkung von Sozial- und Umweltstandards entlang der Lieferkette übernimmt Europa weltweit eine Führungsrolle. Verbraucher*innen sollen sich auf die Nachhaltigkeit von Batterien verlassen können. Mit einem CO2-Fußabdruck für E-Auto-Batterien schaffen wir daher Transparenz. Ambitionierte Sammel- und Recyclingziele auf EU-Ebene sollen dafür sorgen, dass alte Batterien verlässlicher gesammelt und recycelt werden. In Deutschland haben wir damit gute Erfahrungen gemacht und in der Vergangenheit die EU-Vorgaben übertroffen. Und wir wollen noch besser werden. Daher setzen wir uns auf EU-Ebene für ehrgeizigere Ziele ein.“


Die heute im Rat erzielte allgemeine Ausrichtung zur Batterieverordnung stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein zu deren baldiger Verabschiedung dar. Die Batterieverordnung ist eine wegweisende Neuerung im EU-Binnenmarkt, weil sie erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus nimmt. Um die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, soll etwa der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien ausgewiesen werden. Zusätzlich werden Performanceklassen und Grenzwerte für diese Batterien eingeführt. Ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Das bedeutet, dass eine bestimmte Mindestmenge an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien eingesetzt werden muss.


Die Verordnung stellt zudem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Gerätebatterien. Und die EU-Partner wollen über die Verordnung die einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Geräten und leichten Verkehrsmitteln (LMT), wie zum Beispiel E-Bikes, absichern. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer*innen oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen sukzessive auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen (gemäß Entwurf: acht Jahre nach Inkrafttreten; voraussichtlich bis 2030).


Darüber hinaus legt die Batterieverordnung unternehmerische Sorgfaltspflichten in besonderer Weise fest: Erstmals sollen Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette einer bestimmten Produktgruppe, in diesem Fall Batterien, reguliert werden. Dabei werden besonders Umweltaspekte in internationalen Rohstofflieferketten deutlich aufgewertet und Signalwirkung für künftige Regelungen erzeugt. Mit dem Batteriepass wird der erste Digitale Produktpass auf europäischer Ebene eingeführt. So werden wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammengeführt und zur Verfügung gestellt.


Das EU-Parlament hatte seine Position bereits in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit festgelegt. Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im so genannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden. Die Batterieverordnung wird nach Inkrafttreten die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen.

Pressekontakt
Ulrich Schulte
Tel.: 030 18 305-2010
presse@bmuv.bund.de
bmuv.de