Wiedereinführung der Agrardieselregelung schließt Biokraftstoffe ein
Berlin, 6. November 2025. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Energiesteuergesetzes, mit der die Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoffe in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wieder eingeführt wird, als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Die UFOP weist darauf hin, dass mit der Neufassung des § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG) auch für Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff und Hydriertes Pflanzenöl (HVO) die Steuererstattung in Höhe von 21,48 Cent je Liter geltend gemacht werden kann.
Die Neufassung von § 57 Energiesteuergesetz sieht vor, dass zukünftig auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse die Steuererstattung gewährt wird. Denn Biokraftstoffe sind nach § 2 Abs. 4 EnergieStG wie fossiler Diesel zu versteuern und damit auch zu entlasten, wenn diese in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Für den Bundeshaushalt macht dies keinen Unterschied. Allerdings bedeutet die Gleichbehandlung bei der Steuerentlastung, dass Biokraftstoffe im Vergleich mit Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft unattraktiv bleiben. Die UFOP fordert daher, dass sich die Bundesregierung im Finanzministerrat für den längst überfälligen Beschluss einer grundlegenden Reform der Europäischen Energiesteuerrichtlinie noch unter der dänischen Ratspräsidentschaft einsetzt. Dieser ist mit Blick auf das Gesamtpaket des Green Deal längst überfällig, weil für praktisch alle erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energiequellen und -träger die Mindestbesteuerung für die Mitgliedsstaaten als Ermächtigungsgrundlage bestimmt wird.
Die UFOP erinnert an die Grundsatzrede von Bundesminister Alois Rainer anlässlich des Deutschen Bauerntages, in der er angekündigt hatte, dass neben der Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung auch Maßnahmen zur Steigerung des Biokraftstoffeinsatzes in der Landwirtschaft noch in dieser Wahlperiode ergriffen werden. Der Bundesminister hatte bekräftigt, den Markthochlauf der alternativen Kraftstoffe in den kommenden Jahren auch durch Steuererleichterungen voranzutreiben. Dies wäre ein auch mit Blick auf den Klimaschutz wichtiger Schritt, denn die Klimaschutzleistung der in der Landwirtschaft eingesetzten alternativen Kraftstoffe kann auf die Klimaschutzverpflichtung des Sektors angerechnet werden.
Gleichzeitig tritt die Förderunion der Sorge entgegen, dass im Falle der Umsetzung einer weitergehenden Steuerbegünstigung mit einem großen Steuerausfall gerechnet werden muss. Dem schnellen Markteintritt steht entgegen, dass die Maschinen für den Einsatz von Biokraftstoffen freigegeben sein müssen.
Bekanntlich ist der Altmaschinenbestand in der Landwirtschaft sehr hoch. Andererseits wäre die Steuerbegünstigung motivierend, insbesondere in Großaggregate wie Erntemaschinen und PS-starke Schlepper zu investieren, weil diese – bedingt durch ihr Lastprofil – nicht elektrifiziert werden können. Flüssige und gasförmige Biokraftstoffe zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte aus und sind ein wichtiges Element der heimischen Selbstversorgung. Dies zeigt sich insbesondere bei der Verarbeitung von Raps, bei der große Mengen Eiweißfuttermittel erzeugt werden,betont die UFOP mit Blick auf die politische und öffentliche Akzeptanz.
Redaktionskontakt:
Stephan Arens
030/235 97 99 10
s.arens@ufop.de
www-ufop.de
Social Media