EU-Mitgliedstaaten machen Weg frei für emissionsfreie PKW ab 2035
Berlin, 28. März 2023 - Die heute in Brüssel von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte ist ein großer Fortschritt für den europäischen Klimaschutz. Die Verordnung sieht vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden dürfen. Vorher zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können weiter betrieben werden. Mit dem heutigen Beschluss ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen und die Verordnung kann in Kraft treten. Gleichzeitig zeigte sich die EU-Kommission bereit, in den nächsten Monaten eine Möglichkeit zu schaffen, mit der außerhalb der Flottengrenzwerte ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren. Für Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden können, soll dafür eine neue Typklasse geschaffen werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Mitgliedstaaten haben heute für CO2-freie Neuwagen ab 2035 gestimmt und damit ein wichtiges Signal für den Hochlauf der Elektromobilität gesetzt. Das ist ein entscheidender Baustein für das Erreichen der europäischen Klimaziele im Verkehr und für das Fit-for-55-Paket der EU insgesamt. Die Automobilindustrie bekommt damit die nötige Planungssicherheit. Elektromobilität ist die effizientere, kostengünstigere und vor allem emissionsfreie Option. Es ist gut, dass mit der EU-Kommission am Ende eine Lösung gefunden wurde, die den Weg für die neuen Flottengrenzwerte freimacht und gleichzeitig den Bedenken der FDP Rechnung trägt.“
Darüber hinaus hat die EU-Kommission angekündigt, den Erwägungsgrund 11 der Verordnung nach Inkrafttreten der Verordnung umzusetzen. Demnach will die EU-Kommission in den nächsten Monaten eine Möglichkeit schaffen, wie außerhalb der Flottengrenzwerte ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren. Dass E-Fuels nur mit erneuerbaren Energiequellen wie bspw. Solar- oder Windkraft hergestellt werden dürfen, regelt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU. Details zur Zertifizierung regelt eine delegierte Verordnung unter der RED II. Um dessen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, wird das BMUV in Kürze einen Entwurf für die Novelle der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorlegen.
PressekontaktUlrich Schulte
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