EU-Rapsimporte ein Drittel unter Vorjahresniveau

Berlin, 29. Februar 2024 – Die Rapseinfuhren der EU-27 im laufenden Wirtschaftsjahr 2023/24 (Juli-Februar) liegen mit 3,5 Mio. t rund ein Drittel und damit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Einfuhren waren allerdings in der vorangegangenen Saison merklich gestiegen. Außerdem limitiert die etwas größere EU-Rapsernte den Importbedarf. Das Volumen der Saison 2021/22 wird um 6 % übertroffen.

Nach Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH), AMI, kann die Ukraine trotz des anhaltenden Kriegsgeschehens auch im laufenden Wirtschaftsjahr die Top-Position unter den wichtigsten Rapslieferanten der Union halten. Mit 2,4 Mio. t., knapp 13 % weniger als im Vorjahreszeitraum, steht das Land für 67 % der EU-Rapsimporte. 2022/23 lag der Anteil noch bei 52 %. Australien konnte aufgrund seiner kleineren Ernte zwar deutlich weniger beisteuern, rangiert mit 768.000 t und einem Anteil von 22 % dennoch weiter auf Platz 2 der wichtigsten EU-Lieferanten. Im Vorjahreszeitraum wurden noch 2,0 Mio. t von dort geliefert – mehr als doppelt so viel wie im laufenden Wirtschaftsjahr. Auch die Importe aus Kanada brachen ein. Mit 42.500 t wurde nur ein Bruchteil der Vorjahresmenge von 230.800 t bezogen. Damit reduziert sich der Anteil an den Gesamtimporten um 3 Prozentpunkte auf 1,2 %. Moldawien und Serbien haben als EU-Rapslieferanten merklich an Bedeutung gewonnen und steigerten ihre Einfuhren mit 233.100 t und 107.200 t um ein Vielfaches. Am Beispiel Moldawien ist zu vermuten, dass ein Großteil der in die EU exportierten Rapsmengen aus der Ukraine stammt, denn in 2023 produzierte das Land selbst ca. 75.000 t Raps.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) stellt fest, dass die Ukraine ein wichtiger Lieferant für Raps ist und in Zukunft auch bleiben muss, um den Mengenbedarf der EU-Ölmühlen zu decken. Die UFOP betont dies vor dem Hintergrund der aktuellen kritischen Diskussionen und Reaktionen gegenüber Importen aus der Ukraine. Das Problem der aktuell niedrigen Rapserzeugerpreise sei nach Einschätzung der Förderunion vorrangig auf die stark gestiegenen Importe von Biodiesel aus China zurückzuführen, die hierzulande doppelt auf die Erfüllung der THG-Quotenverpflichtung angerechnet werden können. Biodiesel aus Raps bzw. aus Abfallölen gemäß Anhang IX, Teil B der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) kann dagegen nur einfach angerechnet werden. Zudem sind diese Mengen gedeckelt (4,4 % Anbaubiomasse / 1,9% Abfallöle). Die Biodieselimporte aus China führen zur Verdrängung physischer Ware durch die Anrechnung virtueller Quoten. Dadurch sinkt der Bedarf an Biodiesel-Rohstoffen und der Preisdruck auf dem Raps- bzw. Pflanzenölmarkt nimmt zu.

Die UFOP fordert das Bundesumweltministerium auf, seine Regelungskompetenz im Sinne einer vorausschauenden Erfüllung der Klimaschutzverpflichtung zu nutzen und die THG-Quotenverpflichtung vorzeitig zu erhöhen. Andernfalls muss auch für Biokraftstoffe aus Anhang IX Teil A der Richtlinie eine Deckelung eingeführt werden. Die unter Betrugsverdacht stehenden Importe aus China haben das Regelungs- und Vollzugsdefizit in Bezug auf die Vor-Ort-Kontrollen deutlich gemacht. Hier ist dringend nachzuschärfen, zum Beispiel durch eine Ergänzung von Handelsabkommen. Die UFOP betont den Handlungsbedarf mit Blick auf die Umsetzung der RED III, bei deren Umsetzung weitere Mitgliedsstaaten, wie z. B. Österreich, eine THG-Quotenverpflichtung einführen werden.

Pressekontakt
Stephan Arens
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