#EEFakten: Die Windenergie ist das Rückgrat der Energiewende

27. August 2021 – Die Windenergie macht in Deutschland etwa die Hälfte der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien aus. Knapp 40 Prozent der Windenergieanalagen befinden sich in der Hand von Privatpersonen, die Tradition der Bürgerenergie wird aufrechterhalten. Gleichzeitig müssen jedoch Windenergieanlagen stetig mehr abgeregelt werden, damit das Stromnetz nicht überlastet wird. Ein Überblick über die Fakten.

Mit 251 Milliarden Kilowattstunden stellten die Erneuerbare Energien 44 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung bereit. Die Windenergie an Land und auf See trugen mit rund 131 Milliarden Kilowattstunden zur Hälfte des erneuerbaren Stroms bzw. einem Fünftel der gesamten Stromerzeugung bei. Zugleich sank der Anteil von Braun- und Steinkohle auf zusammen rund 23,6 Prozent.

Doch durch das Einspeisemanagement, die Drosselung von EE-Anlagen bei nicht ausreichender Stromnetzkapazität, hat sich die nicht erzeugte Strommenge in den vergangenen Jahren stark erhöht. Diese Abregelungen sind notwendig, wenn Teile des Stromnetzes überlastet sind. Im Jahr 2020 gingen auf diese Weise etwa sechs Milliarden Kilowattstunden erneuerbarer Strom verloren, etwa ein Prozent der gesamten Stromerzeugung. Der größte Anteil der abgeregelten Strommenge entfällt auf die Windenergie.

Bei einem Blick auf die bundesweite Eigentümerstruktur von Windenergieanlagen an Land fällt auf, dass die Bürger*innen nach wie vor eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen. Die Studie von trend:research zu den Eigentumsverhältnissen von EE-Anlagen ermittelte, dass der Anteil der Bürgerenergie bei der Windenergie an Land überdurchschnittlich hoch ist. Privatleute und Landwirt*innen bringen es auf einen Anteil von 40,6 Prozent.

Im AEE-Hintergrundpapier „Renews Spezial 90: Akzeptanz in der Fläche, Protest im Lokalen? - Studie zur Windenergie an Land“ wird genauer auf die Verbindung von erhöhter Bürgerbeteiligung und der Akzeptanz der Energiewende geschaut. Diese entsteht, da sich Genossenschaftsmitglieder aktiv und lokal für die Energiewende engagieren und dabei nicht von hierarchisch getroffenen Entscheidungen abhängig sind, sondern selbstbestimmt wirken. Die Bürgerenergie gibt der Energiewende zudem ein bekanntes Gesicht: Es entsteht ein identitätsstiftendes Momentum. Auch die Wertschöpfung durch das Betreiben der Anlagen bleibt durch die Bürgerenergie in den Kommunen. Hier gibt es jedoch Variationen je nach Betreibermodell und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die verschiedenen finanziellen Beteiligungsmodelle werden im ReWA-Projekt erforscht und beispielhaft an den beteiligten Kommunen vorgestellt.

Doch wie funktioniert eine Windenergieanlage? Um Strom zu gewinnen, wird die Bewegungsenergie des Windes von den Rotorblättern der Anlage in eine Drehbewegung gewandelt, die einen Generator im Inneren der Gondel antreibt. Ausschlaggebend für den Ertrag sind die Bauart der Rotorblätter sowie die Windgeschwindigkeit. Ab einer Windgeschwindigkeit von ca. 3 m/s kann mit einer Windkraftanlage Strom erzeugt werden.




Dieser Artikel wurde im Renews, dem Newsletter der Agentur für Erneuerbare Energien, veröffentlicht.