Die Windenergie leistet in Deutschland den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Im globalen Maßstab gehört die deutsche Windindustrie zu den Technologie- und Weltmarktführern.
Die Nutzung des Windes als Antriebsenergie hat eine lange Tradition. Windmühlen wurden zum Mahlen von Getreide oder als Säge- und Ölmühle eingesetzt. Moderne Windenergieanlagen gewinnen Strom aus der Kraft des Windes. Sie nutzen den Auftrieb, den der Wind beim Vorbeiströmen an den Rotorblättern erzeugt.
Kommunen und die Träger der Regionalplanung treffen entscheidende Festlegungen für die Windenergienutzung in Regionalplänen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Im Rahmen der Regionalplanung und der Vorschriften für das Zulassungsrecht können Kommunen die konkrete Ausgestaltung von Windenergieprojekten steuern. Sie haben auch die Möglichkeit, von sich aus geeignete Flächen für die Regionalplanung vorzuschlagen. Die notwendigen Abstände zwischen Windenergieanlagen und Bebauung sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen hinreichend festlegt und werden in den Genehmigungsverfahren geprüft. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren sichert den Schutz vor Schall und Schattenwurf und bietet allen beteiligten Parteien Rechtssicherheit.
Inwieweit die Windenergie vor Ort eine gute Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien bietet, hängt von den Standorteigenschaften ab. Moderne Anlagen mit Türmen über 100 Metern ermöglichen heute die Windenergienutzung auch in Regionen, die man vor 15 Jahren noch ausgeschlossen hat. Wie stark der Wind in der Region weht, kann man anhand von Windkarten abschätzen. Diese erstellt zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst.
Die Stromerzeugung aus Windenergie hat innerhalb weniger Jahre stark zugenommen. Das Potenzial der Windenergie ist dennoch nicht ausgeschöpft. Vor allem der Austausch älterer Anlagen durch moderne, leistungsfähigere („Repowering“) und die Windenergienutzung auf dem Meer („Offshore“) bieten Perspektiven für den weiteren Ausbau.
In dieser Woche diskutiert die Umweltministerkonferenz über Standardisierungen beim Vollzug des Artenschutzrechts, um den naturverträglichen Ausbau der Windenergie zu erleichtern. BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU sprechen sich gegen einen Beschluss auf Basis des aktuell vorliegenden Entwurfs aus.
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Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nun vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 erneut verlängert. Für die Offshore Windenergie wird die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt.
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Zur Beratung des EEG-Gesetzentwurfs im Bunderats erklärt des Präsident des Bundesverbands Windenergie: "Es ist richtig, dass die Bundesländer Druck machen und den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen wollen. Sie erleben, dass Industrie und Gewerbe vor Ort sauberen CO2-freien Strom wollen."
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In Esterwegen sind letzte Woche im Rahmen eines Repowerings zwei neue Windenergieanlagen in Betrieb gegangen. Drei in 2002 errichtete Anlagen wurden gegen zwei Enercon E-138 Anlagen mit einer Leistung von je 4,2 MW ersetzt. Die Leistung des Parks wurde damit von 3 MW auf 8,4 MW erhöht.
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Während der aktuelle Anlagenpark eine durchschnittliche Leistung von 1,8 Megawatt hat, besitzen die in der ersten Jahreshälfte genehmigten Anlagen eine durchschnittliche Leistung von 4,2 MW. Der BWE fordert deshalb dazu auf, gesetzliche Regelung zu treffen, die effizienteres Repowering ermöglichen.
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ENERCON verabschiedet seinen langjährigen Geschäftsführer und CEO Hans-Dieter Kettwig in den Ruhestand. Zum 1. Dezember 2020 übergibt Kettwig die Führung des Unternehmens an den Herrn Momme Janssen, bisher Mitglied der Geschäftsleitung von ENERCON.
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Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün e.V., im Gespräch über die Vereinbarkeit von Ökologie und Wirtschaft, die Rolle von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Energiewende sowie die dezentrale Energieversorgung.
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Der Präsident des Bundesverbands WindEnergie kommentier: "Die aktuelle Veröffentlichung der Ergebnisse der Ausschreibung Wind an Land am 1. Oktober 2020 zeigt Handlungsbedarf auf. Erneut wurde das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft."
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