FAQ Windenergie

Wie schnell liefert eine Windenergieanlage mehr Energie als zu ihrer Herstellung nötig war?

Die Herstellung der Erneuerbare-Energien-Anlagen ist zumeist innerhalb  weniger Monate mit verhältnismäßig geringem Material- und Energieaufwand zu realisieren. Schon nach kurzer Laufzeit hat ein Windrad die Energie, die für seine Produktion benötigt wurde, wieder „eingespielt“. Dieser Zeitraum wird als „energetische Amortisationszeit“ bezeichnet. Eine Windturbine an Land braucht zwischen drei und sieben Monaten für die energetische Amortisation. Offshore-Anlagen mit mehreren Megawatt Leistung benötigen vier bis fünf Monate, um die bei Produktion und Aufstellung verbrauchte Energie wieder einzubringen. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Eine Windkraftanlage kann während ihrer gesamten Lebenszeit daher je nach Bauweise 40 bis 70 Mal mehr Energie bereitstellen, als für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung aufgewandt wurde. Wenn diese Strommenge fossile Energieträger ersetzt, kann sich die Windkraftanlage die vermiedenen Emissionen der Kohle- und Gaskraftwerke gutschreiben. Sowohl Klima- als auch Energiebilanz sind daher eindeutig positiv – im Gegensatz zu fossilen Kraftwerken. Diese benötigen auch nach Fertigstellung der Anlage stets eine externe Energiezufuhr in Form von Brennstoffen, um diese mit häufig sehr schlechten Wirkungsgraden in Strom oder Wärme umzuwandeln – wobei die klimaschädlichen Treibhausgase freigesetzt werden.

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Vertragen sich Windenergieanlagen mit Landschaftsbild und Tourismus?

Windenergieanlagen sind ein Eingriff in die Landschaft. Das gleiche gilt allerdings für alle anderen baulichen Grundlagen der Energieversorgung, seien es Atom- oder Kohlekraftwerke, Tagebaugebiete oder Hochspannungsleitungen. Windkraftanlagen leisten demgegenüber einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz – und tragen so direkt auch zur Bewahrung von Landschaften und Naturflächen bei.

Mehrere Umfragen zeigen, dass viele Menschen die Windkraft mit Modernität, Innovation und Umweltschutz verbinden. In Städten wie Emden, Dardesheim oder Magdeburg identifizieren sich Bürger sehr stark mit dieser Branche, da Windparks und ansässige Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und regionale Wertschöpfung mit sich bringen. Flächenbebauungspläne unter Berücksichtigung des Landschafts- und Naturschutzes und die regionale Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung verstärken die allgemeine Akzeptanz eines Windparks.

Untersuchungen von Tourismusforschungsinstituten zeigen, dass Windenergieanlagen keine nachweisbaren Auswirkungen auf den Fremdenverkehr haben. Mancherorts bereichern Windparks in Kombination mit Informationsangeboten zu Erneuerbaren Energien das Freizeitangebot und das touristische Image. 

Weitere Informationen:

"Der Einfluss der Offshore-Windenergie auf den Tourismussektor", Stiftung Offshore Windenergie, 2013

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Sind Windenergieanlagen eine Bedrohung für Vögel?

Das Risiko der Kollision von Vögeln mit Windrädern ist nach Ansicht des Deutschen Naturschutzrings (DNR) in der Vergangenheit zu hoch bewertet worden. Zahlreiche Studien zeigen, dass Windenergieanlagen Vögel vergleichsweise gering beeinträchtigen. Die meisten Arten halten sich beim Vogelzug oberhalb und sonst eher unterhalb der Rotoren auf.

Gehäufte Funde toter Vögel treten äußerst selten an Bergrücken und an Wasserflächen auf. Die Naturschutzorganisation BUND bestätigt diese Studienergebnisse und verweist im Vergleich auf fünf bis zehn Millionen Vögel, die jährlich im Straßenverkehr und an Hochspannungsmasten sterben. 

Gefahren für Greifvögel und Fledermäuse können durch Standortwahl und zeitweise Abschaltungen vermieden werden. Darüber hinaus vermeidet eine sorgfältige Standortauswahl die Störung von Mensch und Umwelt in besonders empfindlichen Bereichen. Das garantieren die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Landes-, Regional- sowie die lokale Bauleitplanung steuern die Standortwahl. Ein Genehmigungsverfahren beinhaltet immer auch eine Beurteilung des Vorhabens aus Sicht des Naturschutzes. Je nach den Eingriffen in den Naturhaushalt können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen veranlasst werden. Größere Windparks müssen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Jeder kann zudem Einwände äußern, die im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt werden müssen, bevor eine unabhängige Behörde nach umfassender Abwägung und Prüfung eine Entscheidung fällen kann.

Weitere Informationen:

Naturschutzbund Deutschland (NABU): Broschüre „Was Sie schon immer über Windenergie und Vogelschutz wissen wollten“, 2006

Position des BUND

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Wie laut sind Windenergieanlagen?

Windenergieanlagen unterliegen baurechtlichen Vorschriften, die konkrete Vorgaben für den erlaubten Geräuschpegel vorgeben. Die Grenzwerte für die Lärmbelastung liegen zwischen 35 dB (Wohngebiet) und 45 dB (Mischgebiet). Die Errichtung von Windenergieanlagen ist an die strengen Anforderungen der „Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm“ gebunden. Damit eine Baugenehmigung gewährt wird, muss ein Gutachten einen ausreichenden Abstand zwischen Windanlagen und Bebauung nachweisen – der Mindestabstand zu Wohnanlagen liegt bei 500 Metern. In dieser Entfernung sind Windenergieanlagen kaum mehr zu hören. Die Forschung und Entwicklung vieler Unternehmen zielt auf weniger Lärmbelastung, beispielsweise durch eine aerodynamische Verbesserung der Rotorblätter.

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