Australien bleibt wichtigster EU-Rapslieferant
Berlin, 16. Juli 2025 – Die Rapsimporte der EU-27 aus Drittstaaten übertrafen in der Saison 2024/25 nach Angaben der EU-Kommission mit 7,3 Mio. t das Vorjahresvolumen von 5,7 Mio. t deutlich. Dabei vergrößerte insbesondere die kleinere innergemeinschaftliche Ernte den Importbedarf der Union.
Die Drittlandeinfuhren der EU an Rapssaat haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Bei den Herkünften stechen vor allem zwei Handelspartner heraus: die Ukraine und Australien. Gleichzeitig haben sich die Warenströme deutlich verändert. So wurden aus Australien mit knapp 3,5 Mio. t rund 86 % mehr geliefert als noch in der Saison 2023/24. Die Lieferungen aus der Ukraine sind dagegen mit 2,4 Mio. t um rund 24 % zurückgegangen. Ursächlich für Verschiebung zugunsten der Importe aus Down Under ist die kleinere Rapsernte der Ukraine. Mit 3,8 Mio. t fiel diese knapp 1 Mio. t niedriger aus als noch 2023. Das schränkte auch das Exportpotenzial deutlich ein. Auch Kanada konnte seine Liefermengen vervielfachen. Mit 1,05 Mio. t platzierte das Land deutlich mehr am EU-Markt als die 103.000 t des Vorjahres. Aufgrund der in Kanada angebauten GVO-Sorten ist das daraus hergestellte Rapsöl allerdings nicht uneingeschränkt in der EU verwertbar. Der Import dient daher vorrangig zur Biokraftstoffherstellung.
Die Union zur Förderung von Oel -und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) nimmt den sich auf hohem Niveau verstetigenden Importbedarf der EU zum Anlass, an die Rapserzeuger zu appellieren, bei der Fruchtfolgeplanung für die Rapsaussaat zur Ernte 2026 das betrieblich nachhaltige Anbaupotenzial auszuschöpfen. Die Unterversorgung der Ölmühlen aus heimischem bzw. europäischem Anbau verstetige andernfalls eine Verlagerung von Anbaufläche in Drittstaaten wie Australien und die Ukraine. Die UFOP erinnert an die nach der Neuberechnung erheblich besseren NUTS2-THG-Standardwerte für Raps zur Biokraftstoffherstellung. Deutscher Raps, angebaut auf mineralischen Standorten, weise in der EU die besten Standardwerte aus. Voraussetzung für den Nachweis der THG-Minderung ist die entsprechende Angabe in den Eigenerklärungen, die jährlich beim Erfassungshandel abzugeben sind, betont die Förderunion.
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Stephan Arens
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