Palmölimporte der EU schrumpfen

Berlin, 10. Juli 2025 – Die EU-Mitgliedstaaten haben im Wirtschaftsjahr 2024/25 erheblich weniger Palmöl eingeführt als im Vorjahr. Dabei schlägt insbesondere der rückläufige Bedarf seitens Spaniens und Italiens zu Buche.





Die EU-27 importierte von Juli 2024 bis Ende Juni 2025 rund 2,8 Mio. t Palmöl und damit rund 692.000 t oder 20 % weniger als noch im Jahr zuvor. Wichtigster Empfänger der Union sind die Niederlande. Hier wird das Vorjahresvolumen mit 959.000 t um 2 % verfehlt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass Häfen wie Rotterdam oder Amsterdam zentrale Empfangsorte für Überseeimporte sind und als Eingangspforte in die EU dienen, von wo aus Palmöl in andere EU-Mitgliedstaaten weitergeliefert wird. Zudem sind die Niederlande auch ein wichtiger europäischer Standort zur Herstellung von Biokraftstoffen, insbesondere von HVO. Auf Platz 2 der größten Importeure folgt Italien mit 835.000 t, auf Jahressicht ein Minus von 28 %. 

Noch deutlicher fällt der Rückgang der Palmölimporte Spaniens aus, denn mit 289.000 t führte das Land nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) rund 40 % weniger ein als im Vergleichszeitraum 2023/24. Deutschland erhielt mit 227.000 t rund 12 % weniger. Auch Belgien und Schweden haben mit einem Minus von jeweils 11 und 30 % deutlich weniger Palmöl aus dem Ausland importiert. Dagegen steigerten Griechenland, Dänemark und Irland ihre Einfuhren. 

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) sieht im Rückgang der Importe einen Beleg für die Wirksamkeit des gesetzlichen Ausschlusses von Biokraftstoffen aus Palmöl. Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Frankreich, die Niederlande und weitere EU-Staaten haben vorzeitig Biokraftstoffe aus Palmöl von der Anrechnung auf die nationalen Quotenverpflichtungen ausgeschlossen. Darüber hinaus befürwortet die UFOP den im aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 

(RED III) vorgesehenen weitergehenden Ausschluss, auch von Biokraftstoffen aus POME (Abwasser aus Palmölmühlen), und weiteren, bei der Palmölherstellung anfallenden Abfällen. Gleichzeitig empfiehlt der Verband den Kunden, beim Biokraftstoffbezug konkrete Angaben zum Abfallrohstoff zu verlangen.

Hintergrund dieser Forderung ist die zunehmende Ausrichtung der Biokraftstoffpolitik auf Abfallöle. Soweit es Abfallöle aus der Palmölherstellung betrifft, müssten auch diese zunächst „erzeugt“ werden. Sollten diese Rohstoffe nicht von der Anrechnung ausgeschlossen werden, ist ein sich verstärkender Verlagerungseffekt zu befürchten Denn mit der nationalen Umsetzung der RED III werden erstmals auch der Schiffs- und der Flugverkehr in die Treibhausgas-Minderungsverpflichtung einbezogen. In diesen beiden Bereichen können nur alternative Kraftstoffe aus Abfällen angerechnet werden. 

Die UFOP spricht sich stattdessen für eine nach EU-Recht mögliche Anhebung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 5,9 % aus (Marktanteil im Jahr 2020 zzgl. 1%). Die Verwendung von Anbaubiomasse für die Biokraftstoffproduktion diene als Angebotspuffer zur Deckung des Rohstoffbedarfs – auch für den Bioethanol- und Biomethansektor –, stellt die Förderunion klar. Ziel müsse es sein, die Quotenvorgaben mit tatsächlich beigemischten Biokraftstoffmengen zu erfüllen und einen realen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr zu leisten. Außerdem könnten mit diesem Instrument hohe Ausgleichszahlungen vermieden werden, die von den THG-Quotenverpflichteten Unternehmen der Mineralölwirtschaft zu leisten wären, wenn infolge der Umsetzung der RED III die Option der Doppelanrechnung entfalle. Deren Abschaffung begrüßt die UFOP außerordentlich, denn damit werde eine wesentliche Ursache für den Betrug bei sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen in den vergangenen Jahren beseitigt. 




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Stephan Arens
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