RED III-Umsetzung muss Praxistauglichkeit und Betrugsprävention sicherstellen
Berlin 29. August.2025. Heute endet die Stellungnahmefrist des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zu den Referentenentwürfen zur Biokraftstoff- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Diese dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) im Bereich Bioenergie. Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Verbände begrüßen insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen zur verstärkten Betrugsprävention im Biokraftstoffsektor sowie die Bestandsschutzregelungen für die Treibhausgasvorgaben bei Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken. Scharfe Kritik äußert das HBB jedoch an den geplanten Eingriffen des BMUKN in forstwirtschaftliche Regelungen.
„Es ist lange überfällig, dass sich betrügerische Unternehmen nicht mehr auf vollen Vertrauensschutz berufen können und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stärkere Kontrollrechte erhält. Wenngleich die Branche auf schnelleres Handeln gedrängt hat, ist es gut, dass jetzt endlich Maßnahmen ergriffen werden“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB mit Blick auf die Betrugsfälle bei angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffen. „Damit die Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten und heimische Produzenten vor betrügerischen Importen geschützt werden, braucht es zusätzlich ein Zulassungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe.“
Mit Blick auf die Einführung der so genannten Unionsdatenbank (UDB) für die Nachhaltigkeitsnachweise für flüssige und gasförmige Biomasse mahnt Rostek ausreichende Übergangsfristen und Buchungsfristen sowie die Vermeidung von Doppeleingaben in der nationalen Datenbank Nabisy an. „Solange die UDB noch nicht fehlerfrei funktioniert und keine Schnittstelle zur nationalen Datenbank implementiert ist, dürfen Unternehmen auch nicht zu ihrer Nutzung verpflichtet werden. Die Unternehmen brauchen hier voll funktionsfähige und einfach zu nutzende Systeme, um doppelte Dateneingaben und eine weitere Zunahme an Verwaltungsarbeit zu vermeiden.“
Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben für Bioenergie im Strombereich sieht Rostek positiv, dass für bestimmte Bestandsanlagen zumindest die Vorgaben zur Treibhausgasminderung bis 31.12.2030 ausgesetzt werden. Dass die Bundesregierung hier die EU-rechtliche Möglichkeit zur Entlastung der Bioenergiebranche nutze, sei ein gutes Zeichen, so Rostek. Kritisch sieht die Leiterin des HBB jedoch, dass die Regelung nicht auch für die so genannten „Flächenkriterien“ gelte und damit nur ein Teil der EU-rechtlich möglichen Erleichterung umgesetzt werde. Ebenfalls vermisst sie erleichterte Nachweissysteme für Anlagen ab 7,5 MW, die feste Biomasse nutzen, wie es die RED III explizit auch vorsehe. „Wir sehen, dass das BMUKN teilweise für Erleichterungen sorgt – so z.B. auch bei der Übergangsfrist bei dem absehbaren Auditorenmangel – aber noch nicht alle Möglichkeiten der RED III ausschöpft. Chancen zum Bürokratieabbau, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden so leider verschenkt“, bemängelt Rostek.
Deutliche Kritik ernten die Vorschläge des BMUKN, im Zuge der RED III-Umsetzung neue Regelungen im Forstbereich vorzunehmen, etwa bei flächigen Nutzungen oder der nachhaltigen Waldnutzung. „Es ist ein dreister Versuch, über die BioSt-NachV forstwirtschaftliche Regelungen durchzusetzen, die über die RED III-Vorgaben hinausgehen. Damit würde über den Umweg des Energierechts ein ‚Waldgesetz 2.0‘ installiert – und die Zuständigkeiten des Bundestags als Gesetzgeber und der Länder ausgehebelt“, so Rosteks Warnung.
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Jörg Schäfer
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