Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein
wichtiger Bestandteil der europäischen Klima- und Energiepolitik. Die
europäischen Staats- und Regierungschefs einigten sich auf zentrale Ziele für 2030: Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent (gegenüber 1990), Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32 Prozent und Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 Prozent. Die
Europäische Union setzt damit auf Erneuerbare Energien als Klimaschützer
und als Alternative zu Energieimporten. Die Hälfte der eingesetzten
Energieressourcen kommt von außerhalb des europäischen Raumes, Tendenz
steigend.
Bei einem steigenden Energieverbrauch sind
weitere Anstrengungen notwendig, um Erneuerbare Energien in der
Europäischen Union voran zu bringen. Sie stehen für eine saubere und
unabhängige Energieversorgung, für innovative Technologien und
europäische Wettbewerbsfähigkeit.
Mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" begann in Deutschland die von der Europäischen Union vorgegebene Liberalisierung der Strommärkte. Nun stehen in Brüssel mit dem Gesetzespaket zu sauberen Energien aktuell neue Aufgaben an.
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Das Thema indirekter Landnutzungsänderungen ist eine wichtige Einflussgröße bei der politischen Beurteilung von Biokraftstoffen. Mehrere Medien widmeten sich dieser Debatte daher im Juli mit Hintergrundartikeln.
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