Klimarat: Verkehr überschreitet Vorgaben deutlich - Biokraftstoffe können Klimaschutzlücke verringern
Berlin, 15.05.2025 - „Biokraftstoffe und andere Erneuerbare Energien können kurzfristig helfen, die Klimaschutzlücke im Straßenverkehr zu schließen“, sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie. „Der Expertenrat für Klimafragen hat die Prognosen des Umweltbundesamtes überprüft und festgestellt, dass die europäischen Klimaziele für 2030 deutlich verfehlt werden. Den größten Anteil daran hat der Verkehr, der weit hinter den EU-Anforderungen zurückbleibt. Damit drohen Deutschland erhebliche Strafzahlungen, da die Ziele der EU-Klimaschutzverordnung nicht eingehalten werden. Auch wenn Deutschland das nationale Klimaziel in der Gesamtrechnung für 2030 erreichen sollte, bleiben die hohen CO2-Emissionen auf der Straße ein ungelöstes Problem.“
Hintergrund: Deutschland muss die strikten Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) für Straßenverkehr, Gebäude, Land- und Abfallwirtschaft sowie kleine Industrien einhalten. Dabei muss jeder Sektor sein eigenes Klimaziel erreichen. Eine Gesamtrechnung wie aktuell im deutschen Klimaschutzgesetz, wo die Sektoren Strom und Industrie die Überschreitungen des Verkehrssektors ausgleichen, ist ausgeschlossen. Der Expertenrat für Klimafragen geht in seinem heutigen Gutachten von einer Verfehlung der ESR-Emissionsziele bis 2030 in Höhe von 224 Mio. t CO2 aus. Davon entfallen allein auf den Verkehrssektor 167 Mio. t. Gleichzeitig weist das Umweltbundesamt den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr mit nur 7,2 Prozent aus - der niedrigste Wert unter allen Sektoren.
„Deutschland wird seine ESR-Klimaziele verfehlen, weil vor allem Straßenverkehr und Gebäude die Nutzung fossiler Energie nicht in ausreichendem Maße reduzieren. Die neue Bundesregierung kann dies ändern, sonst muss Deutschland Strafzahlungen leisten. Ab 2027 kommt mit dem europäischen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) eine weitere Herausforderung hinzu. Werden die CO2-Emissionen bis dahin nicht spürbar gesenkt, wird der hohe CO2-Preis die Verbraucher an der Tankstelle und beim Heizen treffen. Eine rechtzeitige Anhebung der THG-Quote dagegen sorgt dafür, dass CO2-Emissionen im Verkehr bereits zuverlässig gesenkt werden, so dass der Preisanstieg im ETS 2 gedämpft wird. “
„Vorschläge einer breiten Verbändegemeinschaft für mehr Klimaschutz in der Mobilität liegen auf dem Tisch. Sie können zügig umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt“, sagt Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie: „Die THG-Quote kann bis 2030 deutlich angehoben werden. Das fördert alle Erneuerbaren Energien im Verkehr, neben Biokraftstoffen auch E-Mobilität, grünen Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe. Zuvor muss der Betrug mit falsch deklarierten Importen beendet werden, die als vermeintlich fortschrittliche Biokraftstoffe den deutschen Markt seit 2023 erheblich belasten. Dazu bedarf es einer verschärften, behördlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifizierung. Im Moment werden in Deutschland hergestellte Biokraftstoffe, die direkt zur Emissionsreduktion hierzulande beitragen könnten, überwiegend in andere EU-Länder geliefert, und mit ihnen wird Klimaschutz im Verkehr exportiert. Im Bereich Biodiesel sind das etwa 75 Prozent der deutschen Produktion. Heimische Biokraftstoffe werden hierzulande nämlich durch fragwürdige Importware aus Drittstaaten verdrängt. Dieser desaströse Umstand muss von der neuen Bundesregierung beendet werden, gleichzeitig verbessert sich der Klimaschutzbeitrag der Mobilität.“
Pressekontakt:
Ines Grunow
Pressesprecherin
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
grunow@biokraftstoffverband.de
Tel: +49 30 7262 59 54
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