Glossar

Deckungsbeitrag (energetisch)

Der Begriff Deckungsbeitrag wird im energetischen Sinne  für den Anteil eines Energieträgers an der Deckung des Energiebedarfs oder an der Energieerzeugung verwendet. So deckten die Erneuerbaren Energien in Deutschland Ende des Jahres 2011 einen Anteil von etwa 11 Prozent am Primärenergieverbrauch. Im Bereich der Bruttrostromerzeugung lag der Deckungsbeitrag zum selben Zeitpunkt bei ca. 20 Prozent, am Endenergieverbrauch für Wärme deckten Erneuerbare Energien annähernd 10 Prozent.

Deckungsbeitrag (finanziell)

Der Begriff beschreibt die Differenz zwischen den Kosten für die Bereitstellung einer Energieeinheit und den daraus erzielten Erlösen. Im Zusammenhang mit dem Strommarkt beziehen sich Deckungsbeiträge auf die Differenz zwischen den kurzfristigen Grenzkosten zur Erzeugung einer bestimmten Strommenge und dem Erlös aus der verkauften Strommenge. Wenn die kurzfristigen Grenzkosten unter dem Marktpreis liegen, bleibt für den Erzeuger ein Deckungsbeitrag, mit dem er die Investition einer Erzeugungsanlage refinanziert, die Fixkosten deckt und Gewinne erwirtschaftet. Sind die kurzfristigen Grenzkosten höher als der aktuelle Marktpreis, wird der Betreiber die Anlage in der Regel still stehen lassen. Die Grenzkosten der Stromerzeugung bestimmter Kraftwerke bestimmen deren Einsatzreihenfolge für den Strommarkt, die so genannte Merit Order.

Direktvermarktung

Anstatt einfach in das Stromnetz einzuspeisen und die gesetzliche Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen, können Betreiber von Erneuerbare-Energien Anlagen ihren Strom auch direkt an Stromhändler und -lieferanten verkaufen. Diese Form des Stromhandels nennt man Direktvermarktung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Direktvermarktung in zwei Varianten: Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der EEG-Vergütung für die jeweilige Anlage und dem Durchschnitt des monatlichen Strompreises an der Börse aus. Zusätzlich wird eine Managementprämie gezahlt. Die andere Form der Direktvermarktung ist die Stromlieferung im Rahmen von Ökostromangeboten. Stromanbieter können hierbei unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Grünstromprivileg in Anspruch nehmen. Dabei reduziert sich die EEG-Umlage für die Letztverbraucher. Dadurch können die Stromanbieter den Anlagenbetreibern eine etwas höhere Vergütung bieten, als es der Markt sonst hergeben würde.

Die Idee hinter beiden Varianten der Direktvermarktung ist, die Marktintegration Erneuerbarer Energien voranzutreiben und Anreize zu geben für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung. Ob dies funktioniert, muss sich noch erweisen. Kritiker bemängeln, das Instrument der Marktprämie führe lediglich zu Mitnahmeeffekten und sei wirkungslos im Hinblick auf die Netzintegration der Erneuerbaren Energien, da sich gerade Wind und Sonne nicht steuern lassen.